Mit einer 3a-Police ergänzen Sie Ihre private Vorsorge, mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass Sie Steuern sparen können.

Bei der Prämienbefreiung zahlen Sie zwar eine Zusatzprämie, dafür übernimmt die Versicherungsgesellschaft die periodisch geschuldeten 3a-Prämien bis zum Vertragsablauf, falls Sie infolge Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise erwerbsunfähig (invalid) werden.

Welchen Teil der Prämien die Versicherung an Ihrer Stelle übernimmt, hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Beträgt diese 50 Prozent, so zahlt die Versicherung künftig die Hälfte der Prämien. Sind Sie hingegen unter 25 Prozent erwerbsunfähig, haben Sie keinen Anspruch. Erst ab zwei Drittel Erwerbsunfähigkeit wird die Zahlung der gesamten Prämien übernommen.

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Vorteilhafter könnte es sein, die Invalidität infolge Krankheit oder Unfall nicht in einer 3a-Police, sondern separat zu versichern.

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Mit der Pensionierung rechnen
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Rechtsratgeber
Mehr zu den Eingliederungsmassnahmen der IV

Bevor die Versicherung eine IV-Rente ausspricht, überprüft sie, ob die betroffene Person nicht wieder in irgendeiner Form in die Berufswelt eingegliedert werden kann. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie diese Massnahmen aussehen können, sondern auch auf welche Art die Unterstützung der Wiedereingliederung erfolgen kann, sei es durch eine fundierte Aus- oder Weiterbildung oder mithilfe eines Startkapitals, um einen eigenständigen Erwerb zu fördern.

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