Geld hat einen hohen Symbolwert und gehört zu den Themen, die in Ehen am häufigsten zu Meinungsverschiedenheiten führen. Bei einer drohenden Scheidung verschärfen sich diese Auseinandersetzungen.
Zwar ist es kurz vor oder nach der Pensionierung selten der Fall, dass Mann oder Frau zu Alleinerziehenden werden und damit ein besonders grosses Armutsrisiko zu tragen haben. Doch die Aufteilung eines Haushalts auf zwei Einheiten ist mit Mehrkosten verbunden – die umso eher ins Gewicht fallen, wenn mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit gleichzeitig das verfügbare Einkommen sinkt.
Dass in einer solchen Situation der Budgetierung ein hoher Stellenwert zukommt, leuchtet ein. Die Überlegungen betreffend Budget unterscheiden sich nicht von denen, die Sie im Hinblick auf eine Pensionierung ohnehin anstellen werden. Weil aber die Ungewissheit bei wichtigen Faktoren vielfach höher ist, sollten Sie entsprechend grössere Reserven einplanen. Die untenstehende Checkliste hilft, im Scheidungsfall die mit der Pensionierung verbundenen Fragen zu klären.
Checkliste: Scheidung und die Folgen
Wenn Sie in einer Scheidung stecken oder eine solche erwägen, sollten Sie sich zusätzlich zu allen anderen Budgetabklärungen folgende Fragen stellen:
- Welche Auswirkung hat die Scheidung auf die Ansprüche bei AHV und Pensionskasse?
- Inwieweit können vorhandene Absicherungen mit Versicherungslösungen nach der Scheidung erhalten bleiben?
- Welche ergänzenden Sparmöglichkeiten ergeben sich für beide Seiten, um Vorsorgelücken nach der Scheidung zu stopfen?
- Unter welchen Umständen ist es möglich, ein Eigenheim zu halten, sodass die eine Seite weiter darin wohnen kann?
Guthaben der Säule 3a, die während der Ehe aus dem Arbeitsverdienst angespart wurden, werden – sofern das Ehepaar nicht Gütertrennung gewählt hat – hälftig geteilt beziehungsweise angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld auf einem Konto oder in Form einer Police bei der Versicherung liegt. Die Übertragung muss in der Scheidungsvereinbarung festgehalten werden. Das Guthaben muss in der gebundenen Vorsorge bleiben; die begünstigten Expartner können nicht frei darüber verfügen.
Ebenfalls geteilt wird der Rest der gemeinsamen Errungenschaft, wozu auch die gesamten Ersparnisse in der freien Vorsorge (Säule 3b) gehören.
Scheidung: So wird die Altersvorsorge aufgeteilt
Bei einer Scheidung gilt es, auch die Altersvorsorge zu teilen. Antworten auf die häufigsten Fragen dazu.

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