Ja, Sie bekommen diese Renten auch noch, wenn Sie in Pension gehen: Die AHV-Witwenrente geht dann in eine Altersrente über. Diese Altersrente wird aufgrund Ihrer eigenen AHV-Beiträge sowie eines Verwitwetenzuschlags von 20 Prozent berechnet, sofern Sie nicht ohnehin die Maximalrente erreichen. Dies gilt allerdings nicht für geschiedene Frauen, die vor der Pensionierung ebenfalls eine Witwenrente erhielten. In diesen Fällen fällt der Zuschlag bei der Rentenberechnung weg. Die Gelder, die nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung Witwen und Hinterbliebenen zustehen, sowie allenfalls eine Rente der Pensionskasse laufen weiter bis zum Tod oder einer allfälligen Wiederverheiratung der berechtigten Person.