Ja, Sie bekommen diese Renten auch noch, wenn Sie in Pension gehen: Die AHV-Witwenrente geht dann in eine Altersrente über. Diese Altersrente wird aufgrund Ihrer eigenen AHV-Beiträge sowie eines Verwitwetenzuschlags von 20 Prozent berechnet, sofern Sie nicht ohnehin die Maximalrente erreichen. Dies gilt allerdings nicht für geschiedene Frauen, die vor der Pensionierung ebenfalls eine Witwenrente erhielten. In diesen Fällen fällt der Zuschlag bei der Rentenberechnung weg. Die Gelder, die nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung Witwen und Hinterbliebenen zustehen, sowie allenfalls eine Rente der Pensionskasse laufen weiter bis zum Tod oder einer allfälligen Wiederverheiratung der berechtigten Person.
AHV-Alter
Witwenrente bleibt
Lesezeit: 1 Minute
Seit mein Mann vor fünf Jahren bei einem Berufsunfall ums Leben kam, erhalte ich von der AHV und der Suva eine Witwenrente. Werden mir diese Gelder weiterhin ausbezahlt, wenn ich ins AHV-Alter komme? Annemarie D.
Bild: Getty Images
Seit mein Mann vor fünf Jahren bei einem Berufsunfall ums Leben kam, erhalte ich von der AHV und der Suva eine Witwenrente. Werden mir diese Gelder weiterhin ausbezahlt, wenn ich ins AHV-Alter komme? Annemarie D.
Carla Brunner
Veröffentlicht am 26. April 2004 - 10:22 Uhr
Mehr für Sie