Peter Müller* liebte seinen Beruf und war bis zum Alter von 70 Jahren selbständiger Arzt. Auf die Auszahlung seiner Altersrente wollte er mit 65 verzichten, denn Einkommen hatte er zum damaligen Zeitpunkt noch genug. Später, wenn er sich zur Ruhe setzen würde, wollte Müller aber von einer höheren AHV-Rente profitieren. Diese Möglichkeit bietet das Gesetz durch die Aufschiebung der Altersrente. Müller würde das nach fünf Jahren einen Zuschlag von fast einem Drittel einbringen.

Die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben, nutzen nur sehr wenige. Die meisten entscheiden sich, die AHV-Rente bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters oder allenfalls vorher zu beziehen. Auch diejenigen, die weiterarbeiten, lassen sich meist gleichzeitig die Rente auszahlen, obwohl beide Einkommen versteuert werden müssen.