An der untersten Grenze
Trotz massiv gestiegenen Benzinpreisen zahlt die IV seit einem Vierteljahrhundert dieselbe Kilometerentschädigung <br />für behindertengerechte Autos - und das nicht einmal aus Spargründen.
Veröffentlicht am 27. Mai 2008 - 11:34 Uhr
Thomas in die Schule fahren, Thomas zur Physiotherapie bringen, Thomas zum Arzt begleiten: Andrea und Peter Ming, die Eltern des schwer behinderten Elfjährigen, sind als Bergbauern auf ein rollstuhlfähiges Auto angewiesen. Jährlich kommen so mehrere tausend Kilometer zusammen. Eigentlich gut, dass die IV in solchen Fällen Kilometerentschädigung entrichtet. Aber: «Während die Benzinpreise massiv angestiegen sind, erhalten wir seit Jahr und Tag gleich wenig», ärgert sich Vater Peter Ming stellvertretend für die vielen Eltern behinderter Kinder und IV-Bezüger, die ebenfalls ein eigenes Auto brauchen. Tatsächlich ist die Entschädigung von 45 Rappen pro Kilometer laut TCS an der «alleruntersten Grenze, nur machbar mit einem ganz billigen Occasionsauto» - der Touring-Club geht von durchschnittlichen Kilometerkosten von mindestens 73 Rappen aus.
Seit mehr als 25 Jahren hat die IV den Entschädigungsbetrag nicht angepasst. Es handle sich aber ohnehin nur um einen Unkostenbeitrag, der nicht kostendeckend sein müsse, heisst es im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). «Eine Anhebung der Pauschale ist zurzeit kein Thema», hält BSV-Sprecher Harald Sohns fest. «Dabei geht es nicht primär ums Sparen, der Betrag wäre bei Jahresausgaben von mehr als elf Milliarden Franken ohnehin kaum relevant. Sondern darum, unkompliziert einen Unterstützungsbeitrag zu leisten.» Das heisst unkompliziert für die IV, aber teuer für die Betroffenen. Übrigens: Bei Bundesangestellten ist man nicht so «unkompliziert» - die erhalten immerhin 60 Rappen pro Kilometer.