Franz Gerber (Name geändert) kämpfte jahrelang um seine IV-Ansprüche. Diesen Oktober wurde dem schwer an Krebs Erkrankten endlich eine ganze Rente zugesprochen. Doch die Freude darüber wird nicht lange währen: Der 47-Jährige gehört – mit einem Invaliditätsgrad von 68 Prozent – zu jenen IV-Bezügern, denen die ganze Rente nächstes Jahr auf drei Viertel gekürzt wird.

Grund dafür ist die am 1. Januar 2004 in Kraft tretende 4. Revision des IV-Gesetzes. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die neuen Rentenabstufungen und die Einführung der Dreiviertelsrente. Bisher gab es ab einem IV-Grad von 662⁄3 Prozent eine ganze Rente, neu erst ab 70 Prozent (siehe Tabelle «Rentenabstufungen»). Wer zwischen diesen beiden Invaliditätsgraden eingestuft wird, gehört zu den Verlierern der Gesetzesrevision.

Schlechter gestellt wird auch ein Teil der heutigen Bezüger. Laufende Renten werden nur jenen Personen unverändert ausbezahlt, die Ende 2003 das 50. Altersjahr erreicht haben. Bei allen anderen Vollrentenbezügern mit einem IV-Grad von unter 70 Prozent wird es aber im Lauf des nächsten Jahres zu einer Überprüfung der Rente kommen: Bei rund 3700 Personen werden die IV-Behörden kontrollieren, ob Leistungen gekürzt werden müssen (siehe «So sichern Sie sich Ihre Rente»).

Ehepartnerrente wird gestrichen
Ein weiterer Leistungsabbau, der jedoch nur die künftigen IV-Rentner betrifft, ist der Wegfall der Zusatzrente für Ehepartner. Bisher hatten verheiratete invalide Personen in der Regel Anspruch auf eine Zusatzrente für ihre Ehegatten in Höhe von 30 Prozent der IV-Rente. Dieser Zustupf wird jetzt aus Spargründen ersatzlos gestrichen. Bereits gesprochene Zusatzrenten werden jedoch im gleichen Umfang weiterbezahlt.

Auch die Härtefallrenten sind der 4. IV-Revision zum Opfer gefallen. Bislang hatten Viertelsrentenbezüger in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf eine halbe Rente. Diese Bestimmung ist nun abgeschafft worden. Stattdessen können die Betroffenen Ergänzungsleistungen beanspruchen.

Doch die Gesetzesrevision bringt auch Gewinner hervor: Personen mit einem IV-Grad zwischen 60 und 662⁄3 Prozent haben neu eine Dreiviertelsrente zugut statt wie bisher bloss eine halbe. Dies gilt auch für laufende Ansprüche. Knapp 9000 Bezüger werden im Lauf des kommenden Jahres rückwirkend per 1. Januar 2004 besser gestellt. Die Anpassung erfolgt automatisch, doch wird es einige Zeit dauern, bis alle Betroffenen Bescheid von den IV-Behörden erhalten.

Hilflosenentschädigung wird erhöht
Zum Vorteil der Bezüger neu gestaltet wird die Hilflosenentschädigung: Die Beiträge werden ab Neujahr verdoppelt. Zudem wird die Hilflosenentschädigung neu auch an Minderjährige ausbezahlt – statt der bisherigen Pflegebeiträge. Zudem gibt es neu so genannte Intensivpflegezuschläge für betreuungsintensive Minderjährige, die nicht in einem Heim leben.

Für Franz Gerber ist das ein schwacher Trost. Seine Bilanz bleibt negativ: Statt wie bisher 2110 erhält er ab Januar noch knapp 1580 Franken pro Monat.

Weitere Infos
Ab dem 1. Januar 2004 finden Sie nützliche Informationen rund um die IV auf HelpOnline .