Ja, der Versicherer darf dies verlangen, Sie haben ihm gegenüber eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, den Schaden für die Versicherungsgesellschaft möglichst gering zu halten. Es kann sein, dass Ihnen die IV nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit eine Rente zuspricht – wenn es Ihnen langsam besser geht, vielleicht einfach nur vorübergehend. Ist dies der Fall, darf der Versicherer das Taggeld kürzen. Dies ist meist in den Versicherungsbedingungen festgehalten. In der Regel gilt: Die für die gleiche Zeit zugesprochene IV-Rente wird voll an das Taggeld angerechnet.

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Seit dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision am 1. Januar 2008 soll die IV heute rechtzeitig erfahren, ob jemand gefährdet ist und daher vielleicht eine Eingliederung benötigt. Deshalb kann man sich bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 30 Tagen sofort bei der IV-Stelle melden. Auch Ehepartner, Arbeitgeber, Arzt oder Versicherer können eine solche Meldung machen.