Im März 2024 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente an. Das heisst: Ab Dezember 2026 erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einen Zwölftel ihrer jährlichen Rente zusätzlich – vergleichbar mit einem 13. Monatslohn. 

Während die Altersrente aufgestockt wird, bleiben Hinterlassenen- und IV-Renten gleich. Die Ausgleichskassen werden diese weiterhin nur zwölfmal im Jahr auszahlen. 

Partnerinhalte
 
 
 
 

Neun Franken machen den Unterschied

Eva Müller, deren Namen wir auf ihren Wunsch geändert haben, bezieht im Kanton Solothurn seit fast 30 Jahren eine Witwenrente und lebte mit ihren Kindern nahe am Existenzminimum. Seit 2022 hätte Müller eigentlich Anspruch auf eine Altersrente. In der Schweiz gilt das Prinzip: Es wird jeweils nur die höhere Rente ausgezahlt. Da die Witwenrente pro Monat um genau neun Franken höher lag, blieb Müller bei der Witwenrente.

Hand mit Taschenrechner - Weil sie eine Witwenrente bekommt, sollte Eva Müller (Name geändert) keine 13. AHV-Rente erhalten. Doch sie gab nicht klein bei. Rund 10’000 Personen in der Schweiz könnten ebenfalls betroffen sein

Eva Müller hat ausgerechnet: Ihr entgehen pro Jahr 1447 Franken.

Quelle: Lucia Hunziker

Was bis 2025 jährlich einen kleinen Vorteil von 108 Franken bedeutete, entpuppt sich mit der Einführung der 13. AHV-Rente als finanzieller Nachteil. Da Eva Müller keine Altersrente, sondern eine Witwenrente bezieht, hat sie keinen Anspruch auf die 13. AHV. Dadurch entgehen ihr pro Jahr unter dem Strich 1447 Franken. Deshalb hakte sie bei der Ausgleichskasse nach.

Widersprüchliche Signale der Behörden

Die Ausgleichskasse Solothurn teilte ihr im vergangenen Jahr mit, ein Wechsel sei nicht möglich. Eine Einschätzung, die nun ins Wanken gerät. Laut Elisabeth Hostettler, Mediensprecherin des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), müsste Eva Müller zwischen Witwen- und Altersrente wählen können – was theoretisch den Anspruch auf die 13. AHV-Rente sichern würde.

Das Potenzial für weitere solche Fälle ist gross: In der Schweiz gibt es gemäss Hostettler rund 10’000 Witwer und Witwen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, aber weiterhin die Witwen- beziehungsweise Witwerrente beziehen, weil sie höher ist.

Für Eva Müller, die dieses Jahr 68 wird, ist die Haltung des BSV zumindest ein Hoffnungsschimmer. Wie es genau weitergeht, ist jedoch noch offen. Das Vorgehen für solche Fälle werde momentan vom BSV bearbeitet, heisst es von Seiten der Ausgleichskasse Solothurn. Die Ausgleichskassen werden die Betroffenen aber vor der Auszahlung der 13. Rente im Dezember informieren. Müllers Fall zeigt exemplarisch: Hartnäckigkeit lohnt sich.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 20. Februar 2026 veröffentlicht.

Quelle