Schamlose Selbstbedienung
Blindenverbände kassierten Millionen von der IV, ohne die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Der Bund schaute zu und begnügt sich mit einer bescheidenen Rückzahlung.
Veröffentlicht am 1. Oktober 2013 - 08:05 Uhr
Der Bericht mit dem Codenamen «Projekt Appenzell» sollte geheim bleiben. Doch der Beobachter pochte auf das Öffentlichkeitsprinzip. Er erhielt zunächst eine stark eingeschwärzte Version und schliesslich vollständige Einsicht. Das 96-seitige Dokument, erstellt vom Wirtschaftsprüfer KPMG, entlarvt den Schweizerischen Blindenbund (SBb) als Subventionsschwindler. Die gemeinnützige Selbsthilfeorganisation bediente sich während Jahren an öffentlichen Geldern. Ähnlich lief es beim Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV).
Allein im detailliert untersuchten Geschäftsjahr 2009 verrechnete der Blindenbund der IV 42 114 Stunden Arbeit. Davon waren laut KPMG nur 20 286 beitragsberechtigt – weniger als die Hälfte. So kassierte der SBb rund 1,5 Millionen Franken, auf die er keinen Anspruch hatte. Zur Erklärung: Der SBb rechnet nicht direkt mit der IV ab, sondern über einen Leistungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das den Kontrollbericht 2011 hatte erstellen lassen (siehe Box «Die Missstände sind seit Jahren bekannt – geschehen ist wenig» am Ende des Artikels).
Ungeniert überwälzte der Blindenbund einen Grossteil seiner Administrationskosten auf die IV, obwohl das nicht erlaubt ist – allein rund 11'000 Stunden für den damals bereits pensionierten Stellenleiter Claudio Del Degan und seinen Bruder und Nachfolger Jvano Del Degan. Beide müssen Tag und Nacht gearbeitet haben, denn das Pensum, das sie verrechneten, entspricht gut fünf Vollzeitstellen. Der SBb liess seine Leute 2009 nicht darben: Der höchste Lohn samt Spesen betrug 207'000 Franken.
Mehr als 2000 Stunden wurden ferner für «übrige Beratung» eingesetzt, eine Kategorie, die es so im Leistungsvertrag mit dem BSV gar nicht gibt. Einzelne Leistungen wurden doppelt abgerechnet, etwa die Prüfung von Blindenhunden. Und weil eine zentrale Datenerfassung fehlte, wurden Klienten teilweise mehrfach gezählt. Nach Aussagen von SBb-Mitarbeitenden im Kontrollbericht gibt es absichtlich viele Karteileichen – die Zahl der Kunden ist ein Kriterium im Vertrag mit dem BSV.
Hinzu kommen diverse Unbekannte – so konnten die KPMG-Prüfer die für das «Kurswesen» ausgewiesenen Stunden gar nicht nachvollziehen, da der SBb «keine geeigneten Dokumente vorlegte». Und ob die Kursleiter entsprechend qualifiziert, einzelne Kursangebote und die Teilnehmenden überhaupt beitragsberechtigt waren, konnte die KPMG aufgrund fehlender Unterlagen ebenfalls nicht beurteilen.
Verheerend auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen: In der EDV-Schulung wurden oft mehr Stunden für die Anreise als für die eigentliche Beratung der Kunden verrechnet – was eine SBb-Beraterin im Interview mit den Verfassern des Berichts selber als «idiotisch» bewertet.
Hinzu kommt: Die KPMG prüfte auftragsgemäss «ausschliesslich aufgrund der Angaben des SBb». Ob die Akten vollständig und authentisch waren, wurde nicht gecheckt. Zwischen den Zeilen lassen die Prüfer durchblicken, was noch zu tun wäre – nämlich zu klären, ob die Praxis des Blindenbunds «strafrechtlich relevant oder steuerkonform» sei. Besonders happig ist der Hinweis in einem Nebensatz, dass aufgrund der Jahresrechnungen für 2007 und 2008 total 37'000 verrechnete Stunden ebenfalls nicht belegbar seien.
Dass überhaupt ein externer Kontrollbericht über das Gebaren des Blindenbunds erstellt wurde, ist auch dem Beobachter zu verdanken. Dieser berichtete im Jahr 2010, dass sich der Blindenbund auf Kosten der IV bereichert und seit Jahrzehnten vom Familienclan der Del Degans beherrscht wird. Interne Kritiker wie die damalige Kogeschäftsführerin wurden hernach freigestellt und entlassen.
Ausrisse aus dem Kontrollbericht: Der Blindenbund verrechnete 22'000 Arbeitsstunden zu viel, bedachte den alten Geschäftsleiter und rechnete Leistungen doppelt ab. Die IV zahlte.
Schon zuvor war das BSV auf zu viel abgerechnete Stunden beim Blindenbund gestossen, doch beliess man es bei einer Ermahnung. Selbst jetzt, nach dem Vorliegen des KPMG-Berichts, behielt das BSV die Samthandschuhe an und verzichtete auf die Einleitung eines Strafverfahrens. Stattdessen wurde als Erfolg verbucht, dass der Blindenbund 1,32 Millionen Franken und der SBV 880'000 Franken der Invalidenversicherung zurückgaben.
Der Hintergrund: Seit 2001 verteilt das BSV die IV-Mittel nur noch an Organisationen, die sprachregional oder national tätig sind. Deshalb schlossen sich vier Blindenorganisationen zum Consortium Sehbehinderten-Selbsthilfe Schweiz (CSSS) zusammen, wobei der SBb mit knapp vier und der SBV mit rund sieben Millionen Franken pro Jahr den Löwenanteil der Subventionen einheimsten. Der Leistungsvertrag des CSSS galt für die vierjährige Periode von 2007 bis 2010 – und das relativiert die Rückzahlung der 2,2 Millionen Franken beträchtlich: Sie entsprechen etwa fünf Prozent der empfangenen IV-Gelder.
Warum gibt sich das Bundesamt für Sozialversicherungen mit so wenig zufrieden und verzichtet auf rechtliche Konsequenzen, wenn sich der Blindenbund die Hälfte der IV-Gelder erschwindelt? Warum wurde die Periode von 2001 bis 2006 nicht erfasst? Und weshalb bezahlt auch der Blindenverband SBV fast eine Million zurück?
Die Antworten zeigen, wie locker der Bund in einer Zeit, da die Zeichen auf Sparen und Aufhebung von Renten stehen, mit IV-Geldern umgeht. Der SBb respektive das CSSS habe erbrachte Leistungen verrechnet, die gemäss gültigen Weisungen nicht angerechnet werden konnten, heisst es lapidar. BSV-Sprecher Harald Sohns bezeichnet dies als «unterschiedliche Auslegung der Weisungen». Deshalb habe man das CSSS die Reportingdaten für 2007 bis 2010 nochmals einreichen lassen.
Dazu muss man den Subventionsmechanismus verstehen: Die Organisationen der privaten Behindertenhilfe erhalten die IV-Gelder sozusagen als Vorschuss, basierend auf Daten der Vorperiode. Zudem können Minderleistungen in einem Jahr durch Mehrleistungen in einem anderen Jahr der vierjährigen Periode ausgeglichen werden.
Im nachgebesserten Reporting lagen dann aber die «Ist- und Sollstunden» des Konsortiums der Blindenverbände so weit auseinander, dass man sich auf die total 2,2 Millionen Franken als pauschale Rückzahlung einigte. Vom SBV sei kein Geld zurückgefordert worden, präzisiert das Bundesamt, das hätten die Verbände unter sich geregelt.
Für die Jahre vor 2007 macht es sich das BSV sehr einfach: Hinweise auf mögliche Unstimmigkeiten in den rechtskräftig abgeschlossenen Vertragsperioden von 2001 bis 2006 «lagen nicht vor». Eine vertiefte Abklärung wäre «mit grossem Aufwand verbunden und unverhältnismässig gewesen». Dabei sagt Ex-SBb-Chef Claudio Del Degan im KPMG-Bericht zu den nicht beitragsberechtigten Stunden: «Wir machen dies seit dem Leistungsvertrag 2001 so.»
Von einer juristischen Untersuchung sah das BSV ab: «Wir kamen zum Schluss, dass im Rahmen des Subventionsverfahrens keine strafrechtlich relevanten Tatbestände vorlagen.»
Beim SBb will der Vorstand am liebsten einen Strich unter die Vergangenheit ziehen. Man habe Leistungsdaten «nicht BSV-konform erfasst», und es habe «Fehlbuchungen» gegeben, sagt Notar und Vorstandsmitglied Heinz Marti nur. «Für den SBb ist diese Sache erledigt. Ab 2011 sind Fehlbuchungen nicht mehr möglich, weil Leistungsdaten nun elektronisch erfasst werden.»
Das Bruttogehalt des Geschäftsführers betrage heute noch 158'000 Franken, und die EDV-Beratung, wo ein Missverhältnis zwischen der Klientenschulung und den Reisespesen bestand, habe man an eine Firma mit mehreren Standorten in der Schweiz ausgelagert.
Auch die fehlende Qualifikation von Kursleitern sei nur einer Nachlässigkeit geschuldet: Die entsprechenden Unterlagen habe man nachgereicht. Dass Exchef Claudio Del Degan noch als Pensionierter unter anderem 400 Stunden für «Stellenleitung» auswies, wird von Marti als blosser Buchungsvorgang gegenüber der IV bezeichnet: «Effektiv im Mandatsverhältnis verrechnet wurden lediglich 100 Stunden.»
Ungereimtheiten noch und noch: Ausrisse aus dem Kontrollbericht. Dem BSV genügten die Auskünfte.
Für den Blinden- und Sehbehindertenverband sagt Generalsekretär Kannarath Meystre: Man habe 880'000 Franken rückerstattet, weil die Sollstunden gemäss dem Leistungsvertrag «nicht vollständig» erreicht wurden. Die elektronische Zeiterfassung beim SBV gewährleiste jedoch, dass man nur beitragsberechtigte Tätigkeiten verrechne. Sein Gehalt für das letzte Jahr beziffert Meystre auf 149'000 Franken.
Für die laufende Leistungsperiode bis 2014 wurde das CSSS aufgelöst; das BSV schloss mit den Blindenverbänden separate Verträge ab. Allerdings ohne die Beiträge gross zu korrigieren. Der Blindenverband SBV erhält pro Jahr 7,4 Millionen Franken, hinzu kommt ein «Behindertenbonus». Diesen gibt es dafür, dass eine Organisation selber Blinde und Sehbehinderte beschäftigt.
Der Blindenbund weist für 2012 total 2,6 Millionen von der öffentlichen Hand aus. Das sind zwar gut 300'000 Franken weniger als im Jahr davor, aber gleichzeitig wurden auch nur noch halb so viele Stunden als beitragsberechtigt gemäss IV verrechnet. Die Schwindelei der Vorjahre wird also kaum sanktioniert.
1994 wollten die Räte die Praxis der Vergabe von IV-Beiträgen an die rund 600 privaten Behindertenorganisationen ändern, weil der Nachweis der effektiv erbrachten Leistungen und die Transparenz fehlten.
Die Reform wurde bis zum Jahr 2001 umgesetzt, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) fiel dabei die Rolle des Buchprüfers zu. Es geht immerhin um rund 150 Millionen Franken, die man nun an 60 Dachorganisationen verteilt. Diese kümmern sich um 180'000 Behinderte. Die Reform missglückte weitgehend. Zwar wurde die Abwicklung einfacher, und man behielt die Kosten im Auge, aber die Organisationen erhielten eine «Besitzstandsgarantie». Die orientierte sich an den Verträgen aus dem Jahr 1998.
Dazu heisst es im Evaluationsbericht: «Damit sind Ungleichbehandlungen und unterschiedliche Beiträge für vergleichbare Leistungen ins neue Beitragssystem fortgeschrieben worden. Korrigierende und steuernde Eingriffe von Seiten des Bundesamts sind kaum auszumachen.» Es fehlten Informationen über die Wirksamkeit des Angebots. Die fixen Subventionen bergen zudem die Gefahr der kreativen Buchhaltung.
Auf Nachfrage des Beobachters heisst es beim Bundesamt für Sozialversicherungen, es sei nur bei den Blindenverbänden zu Unregelmässigkeiten gekommen, bei anderen Selbsthilfeorganisationen nicht.
Laut dem BSV blieb zwischen dem Vorfall mit den Blindenverbänden und dem Evaluationsbericht und der Vertragsperiode 2011 bis 2014 auch «zu wenig Zeit für eine grössere Anpassung des Beitragssystems». Für die Periode 2015 bis 2018 seien entsprechende Korrekturen vorgesehen.