Im März 2024 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente an. Das heisst: Ab Dezember 2026 erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einen Zwölftel ihrer jährlichen Rente zusätzlich – vergleichbar mit einem 13. Monatslohn. 

Während die Altersrente aufgestockt wird, bleiben Hinterlassenen- und IV-Renten gleich. Die Ausgleichskassen werden diese weiterhin nur zwölfmal im Jahr auszahlen. 

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