«Wahrlich eine tolle Geldanlage!», bilanziert Margrith Geeler aus Amriswil mit ironischem Unterton. Ein Blick auf den Kontoauszug der Auffangeinrichtung BVG macht ihre Reaktion verständlich: Nach der Berufsaufgabe vor sechs Jahren war ihre Austrittsleistung von 730 Franken dorthin überwiesen worden. Für die Kontoeröffnung wurden 33 Franken Spesen verrechnet, in den Folgejahren zuerst 8, dann 5 Franken für die Kontoverwaltung. Das bei einer minimen Verzinsung von zuletzt noch 1,25 Prozent. Als sie ihr Geld auf das um ein Viertelprozent höher verzinste, spesenfreie Freizügigkeitskonto der Migros-Bank zügelte, verrechnete ihr die BVG happige 55 Franken für die Auflösung. Damit summierten sich die Spesen auf 125 Franken. Ergebnis: Geelers Austrittsleistung schrumpfte seit 1999 um Fr. 37.35.

Die Auffangeinrichtung – der offizielle Besenwagen der 2. Säule, etwa für nachrichtenlose Gelder und Zwangsversicherte – verwaltet 430'000 Konti. Davon sind rund die Hälfte Kleinstvermögen von unter 1500 Franken. Deren Inhaber sitzen in der Spesenfalle: Wer den Anbieter wechselt, braucht Jahre, bis allein die 55 Franken für die Kontoauflösung wieder hereingeholt sind.

Was meint Markus Stieger, Geschäftsführer der Stiftung Auffangeinrichtung BVG? «Als Betroffener hätte ich auch keine Freude. Wir sind uns der Problematik bewusst.» Bei Freizügigkeitskonten von 300 Franken oder weniger verzichte man auf Spesen. Die Frage sei, wo man die Grenze ziehen solle. Stiegers unverbindliche Zusage: Freigrenze und Verzinsung sollen erhöht werden, sobald es die Rechnung zulasse.