Bereits bekannt war, dass die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) die betroffenen Anleger aufruft, gegen jene Banken zu klagen, die den Kunden keine Retrozessionen zurückzahlen. Ebenfalls bekannt ist, dass der Zürcher Anwalt Daniel Fischer konkret Klagen gegen die UBS vorbereitet. Jetzt tritt auch Bankenkritiker René Zeyer auf den Plan: Auf seiner neu aufgeschalteten Webseite www.ubs-opfer.ch sammelt er ebenfalls Geschädigte, die möglicherweise klagen wollen, wie der «Tages-Anzeiger» am Donnerstag berichtet. «Wir sind eine Gruppe von UBS-Kunden, die uns zustehende Provisionen zurückbekommen wollen. Statt einzeln den kostspieligen Rechtsweg zu beschreiten, schliessen wir uns zusammen», heisst es auf der Homepage.

René Zeyer ist Autor des Buchs «Bank, Banker, Bankrott: Storys aus der Welt der Abzocker» und reagiert mit seiner Aktion darauf, dass die UBS das Bundesgerichts-Urteil in Sachen Retrozessionen nur sehr eingeschränkt auf ihre Kunden anwenden will. Es geht um Entschädigungen, die die Herausgeber von Finanzprodukten den Vertreibern (also beispielsweise der UBS) überweisen. Das Bundesgericht hat 2006 entschieden, dass solche sogenannten Retrozessionen grundsätzlich dem Kunden und nicht der Bank zustehen. Trotzdem lenkten bislang nur wenige Geldinstitute ein (der Beobachter berichtete mehrfach, siehe «verwandte Artikel»).

SKS, Anwalt Fischer und jetzt auch noch Bankenkritiker Zeyer – das klingt nach unnötiger Verzettelung. Doch das muss kein Nachteil sein: Auch im Fall der 2008 zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers sammelten sich die geschädigten Schweizer Anleger in zwei verschiedenen Selbsthilfeorganisationen – bei einer davon zog Zeyer die Fäden. Die damals hauptbetroffene Bank, die Credit Suisse, weigerte sich zunächst standhaft, die Opfer zu entschädigen, doch diese erzeugten genügend öffentlichen Druck, dass die Grossbank schliesslich nachgab und mehr als 4000 Anleger mit rund 150 Millionen Franken entschädigte.