1. Pflichtteil bei Erbvorbezug?
Wir möchten den Kindern einen Erbvorbezug geben. Gibt es einen Pflichtteil?
Nein. Kinder können die Eltern nicht zwingen, schon zu Lebzeiten einen Mindestbetrag des künftigen Erbes auszuzahlen.
Ein Haus als Erbvorbezug sollte bei einer Erbteilung unter Geschwistern später ausgeglichen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Bild: Thinkstock KollektionWir möchten den Kindern einen Erbvorbezug geben. Gibt es einen Pflichtteil?
Nein. Kinder können die Eltern nicht zwingen, schon zu Lebzeiten einen Mindestbetrag des künftigen Erbes auszuzahlen.