1. Pflichtteil bei Erbvorbezug?
Wir möchten den Kindern einen Erbvorbezug geben. Gibt es einen Pflichtteil?
Nein. Kinder können die Eltern nicht zwingen, schon zu Lebzeiten einen Mindestbetrag des künftigen Erbes auszuzahlen.
Ein Haus als Erbvorbezug sollte bei einer Erbteilung unter Geschwistern später ausgeglichen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Bild: Thinkstock KollektionErbvorbezüge sorgen immer wieder für böses Blut – vor allem bei jenen, die scheinbar leer ausgehen. Die elf häufigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Wir möchten den Kindern einen Erbvorbezug geben. Gibt es einen Pflichtteil?
Nein. Kinder können die Eltern nicht zwingen, schon zu Lebzeiten einen Mindestbetrag des künftigen Erbes auszuzahlen.