
Cornelia Döbeli
Veröffentlicht am 23. Juni 2026 - 16:29 Uhr
Veröffentlicht am 23. Juni 2026 - 16:29 Uhr

Die Enkelkinder zu hüten ist zwar eine freiwillige Dienstleistung, aber kann dennoch an den Nachlass angerechnet werden.
Bild: Getty Images/Westend61
Ja, das kann sie nach Ansicht des Beobachters. Das Hüten der Enkelkinder ist aus Sicht Ihrer Mutter zwar einfach eine freiwillige Dienstleistung, die sie gern erbringt und für die sie nichts will. Im juristischen Jargon ist das aber wohl eine «lebzeitige unentgeltliche Zuwendung mit Ausstattungscharakter».
Wenn die Mutter regelmässig und über längere Zeit die Kinder hütet, verbessert sich dadurch Ihre finanzielle Situation. Denn Sie können die Kosten für Fremdbetreuung sparen und haben somit anderweitig mehr Geld zur Verfügung.
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