Mit dem Kollaps renommierter amerikanischer Bankhäuser werden auch in der Schweiz Erinnerungen wach: 1991 wurde die Spar- und Leihkasse Thun zahlungsunfähig. Hunderte von Kunden verloren ihre Ersparnisse. Wer bei seinem Geld auf Nummer sicher gehen will, nimmt sich folgende sieben Tipps zu Herzen.

Tipp 1: Achten Sie darauf, nicht mehr als 30'000 Franken auf dem Sparkonto ein und derselben Bank zu halten. Und zwar aus konkurs- wie auch aus vertragsrechtlichen Überlegungen: Geht eine Bank Bankrott, zahlt der Konkursverwalter mit dem noch verfügbaren Geld in der Konkursmasse zuerst die Spargelder bis zu 30'000 Franken pro Person, bevor die anderen Kunden und Gläubiger ausbezahlt werden. Zudem haben die Mitgliedsbanken der Schweizerischen Bankiervereinigung eine Vereinbarung über den Anlegerschutz unterzeichnet: Danach werden bei einem Konkurs bis 30'000 Franken pro Person sofort ausbezahlt, ohne das langwierige Konkursverfahren abzuwarten.

Positiver Nebeneffekt: Mit der Aufteilung des Geldes auf verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken kann man die Dienstleistungen mehrerer Geldinstitute testen und entsprechende Erfahrungen sammeln.

Tipp 2: Eröffnen Sie ein zweites Konto fürs steuerbegünstigte Alterssparen (Säule 3a), sobald beim ersten der Betrag von 30000 Franken überschritten ist. Der obengenannte Grenzbetrag gilt auch bei den steuerbegünstigten Konti 3a.

Positiver Nebeneffekt: Sind mehrere 3a-Konti vorhanden, kann man das Geld nach der Pensionierung gestaffelt beziehen und zahlt damit wegen der Progression insgesamt weniger Steuern.

Tipp 3: Kaufen Sie mit dem Geld auf dem Konto 3a spezielle Vorsorgefonds mit hohem Aktienanteil: Anlagefonds fallen nicht in die Konkursmasse.

Positiver Nebeneffekt: Vorsorgefonds versprechen langfristig höhere Renditen als der Zins auf dem Konto 3a.

Tipp 4: Lassen Sie bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit das Freizügigkeitsguthaben auf zwei Konti unterschiedlicher Banken überweisen, wie das vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt wurde.

Positiver Nebeneffekt: Man kann vor der Pensionierung die Gelder gestaffelt beziehen und so die Steuerprogression brechen.

Tipp 5: Überweisen Sie einen Teil der Ersparnisse in die Pensionskasse, sofern noch Einkaufslücken bestehen. Pensionskassen unterliegen konservativen Anlagevorschriften und sind über den Sicherheitsfonds abgesichert. Dieser stellt die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher.

Positiver Nebeneffekt: Den in die Pensionskasse einbezahlten Betrag kann man vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.

Tipp 6: Investieren Sie in einen Fondssparplan. Mit einem Dauerauftrag können Sie monatlich oder quartalsweise zum Beispiel 300 Franken in einen von Ihnen ausgewählten Anlagefonds investieren. Ein Anlagefonds ist ein Korb unterschiedlichster Wertschriften. Schuldner ist nicht die herausgebende Bank, sondern all die Herausgeber der im Fonds befindlichen Wertschriften. Damit wird das Risiko auf eine Vielzahl unterschiedlichster Schuldner verteilt.

Positiver Nebeneffekt: Mit Fondssparplänen wird das Ersparte sukzessive, also nicht auf einen Schlag investiert. Man meidet somit das Risiko, vor einem grossen Kurssturz das ganze Geld investiert zu haben.

Tipp 7: Lassen Sie die Hände von all diesen komplizierten strukturierten und derivativen Finanzprodukten. Schuldner ist hier die herausgebende Bank oder ein dahinterstehendes Finanzhaus - zum Beispiel die konkursite Lehman Brothers.

Positiver Nebeneffekt: Sie halten keine Produkte in Ihrem Depot, deren Funktionsweise selbst Ihr Berater nicht kennt.