Ihre Kantonalbank hat Sie falsch orientiert. Laut Artikel 12 des Konsumkreditgesetzes (KKG) kann die Bank Kontoüberziehungen nach eigenem Ermessen zulassen oder nicht.

Das KKG hält nur fest, dass Kunden über Jahreszins und Kosten informiert werden müssen, wenn das Konto stillschweigend länger als drei Monate überzogen wurde. Nur wenn Überziehungskredite mit einer festen Limite auf einem Konto schriftlich gewährt werden, sind bestimmte vertragliche Formvorschriften schriftlich festzuhalten.

Offenbar hat die Bank von Ihrer Arbeitslosigkeit und Ihren Schulden erfahren und fordert deshalb monatliche Rückzahlungen. Reden Sie mit der Bank und verlangen Sie tragbare Rückzahlungsraten.