Nein. Wenn Sie den Bericht nicht selber in Auftrag gegeben haben, müssen Sie diesen Aufwand des Arztes auf keinen Fall bezahlen. Offenbar hat Ihre Krankenkasse den Bericht verlangt. Das darf sie, um ihre Leistungspflicht abzuklären, also ob überhaupt eine kassenpflichtige Behandlung vorliegt oder ob diese zweckmässig ist.

Nach dem Gesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts muss die Krankenkasse die Kosten der Abklärung aber selbst übernehmen, wenn sie die Massnahme angeordnet hat. Eine andere Regelung wäre höchstens im Bereich der Zusatzversicherungen denkbar und müsste in den allgemeinen Versicherungsbedingungen klar so vorgesehen sein.

Leiten Sie die Rechnung also an Ihre Krankenkasse weiter und fordern Sie diese auf, die Kosten für den Arztbericht vollständig zu übernehmen.

Mehr zu Krankenversicherung bei Guider

Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Abonnenten erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.

Video: Zu hohe Arztrechnung

3 Tipps: Zu hohe Arztrechnung

loading...
Haben Sie eine Arztrechnung bekommen, die Ihnen zu hoch vorkommt? Wir haben 3 Tipps für Sie.
Quelle: