Versicherte, die hohe Kosten verursachen, nimmt keine Krankenkasse gerne auf. Obwohl laut Gesetz ein Aufnahmezwang für die Grundversicherung gilt, versuchen Kassen immer wieder, sogenannt schlechte Risiken abzuwimmeln: Offertanfragen versanden, Anträge bleiben liegen. Nun geht die kleine Krankenkasse SLKK einen Schritt weiter: Direktor Peter Sieber wehrt sich in einem Brief an diverse Sozialdienste im Kanton Bern gegen das «Klumpenrisiko», Sozialhilfebezüger zu versichern. Er verlangt, diese gemäss dem Marktanteil der Kassen aufzuteilen. Für die SLKK mit einem Anteil von 0,2 Prozent käme dies einem Aufnahmestopp gleich.

Angst um günstige Prämie

Die bisherigen gut 12'000 SLKK-Versicherten hätten ermöglicht, «dass wir eine attraktive Prämiensituation anbieten können», schreibt Sieber. Diese sieht er jetzt gefährdet. Gegenüber dem Beobachter weist er jedoch den Vorwurf zurück, er wolle sich schlechte Risiken vom Leib halten. Es gehe nicht darum, Sozialhilfebezüger zu diskreditieren oder gar deren Aufnahme zu verweigern, sondern darum, administrative Kosten tief zu halten. «Wir wurden mit Anträgen von Sozialdiensten überhäuft. Diese Neuanmeldungen bringen uns massive administrative Mehrkosten», sagt er.

Die Berner Sozialhilfebezüger müssen Krankenkassenprämien sparen: Seit 2008 übernimmt die öffentliche Hand nur noch die Prämie für eine der 20 günstigsten Kassen. «Wir sind gezwungen, unsere Klienten bei den günstigsten Kassen versichern zu lassen», erklärt Felix Wolffers, Leiter des Sozialamts der Stadt Bern. Und da Sozialhilfebezüger eher schlechte Risiken seien, weil sich in einer sozialen Abwärtsspirale auch gesundheitliche Probleme verstärkten, verteile das Amt sie schon heute auf verschiedene Kassen – auch auf die SLKK. Genauso machen es etwa die Sozialdienste in Worb oder Belp.

In ihrem Schreiben droht die Krankenkasse SLKK diesen Ämtern unverblümt: «Sollten Sie unserem Vorschlag abträglich sein, werden wir unsere Haltung ohne Weiteres dem Regierungsrat und auch unserer Bundesaufsicht darlegen.» Das kann sich die SLKK sparen: Die Aufsicht liegt beim Bundesamt für Gesundheit, und dieses bestätigt dem Beobachter, es werde sofort intervenieren, sollte sich eine Kasse weigern, Antragsteller aufzunehmen.