Wenn Krankenkassen Mahnungen verschicken, können sie so hohe Gebühren draufschlagen, wie sie wollen. Das gilt auch bei Betreibungen. Und von diesem Recht machen sie kräftig Gebrauch, wie Stichproben zeigen, die dem Beobachter vorliegen.

Für zwei nicht gezahlte Monatsprämien von insgesamt 1100 Franken verrechnet etwa die Sanitas 60 Franken «Mahnspesen» und 100 Franken «Umtriebsspesen» – also Gebühren von weit über zehn Prozent. Oder die CSS nimmt für drei offene Monatsprämien von rund 1700 Franken satte 300 Franken «Spesen», nebst 35 Franken Zins. 

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