Beim Vertrauensärztlichen Dienst der CSS hatte man irgendwann genug vom Kunden Felix Fuchs (alle Patientennamen geändert): «Zum Glück ist die CSS nicht sein Taggeldversicherer», schrieb der leitende Vertrauensarzt Urs Märki in dessen Dossier, als dieser nach einer Rückenoperation um eine Kostengutsprache ersuchte, um seine anhaltenden heftigen Schmerzen abklären zu lassen.

Fuchs hatte schon alle möglichen erfolglosen Untersuchungen und Therapien hinter sich, und bei der CSS wurde man langsam ungeduldig. So begann man beim Vertrauensärztlichen Dienst Gründe für das Leiden zu suchen und vermutete schliesslich eine Erbkrankheit: «Vater leidet an Muskeldystrophie», schrieb Märki in Fuchs’ Dossier. Ein Eintrag, in dem nicht nur jeder Zusammenhang mit der Ursache der Schmerzen - einer bei der Operation falsch gesetzten Schraube - fehlte, sondern der auch sämtliche Regeln des Datenschutzes aufs gröbste verletzt. In einem Patientendossier haben Hinweise auf andere Personen nichts zu suchen.

Der fahrlässige Umgang der CSS mit Kundendaten ist den Behörden seit dem Frühjahr 2006 bekannt. Damals berichtete der Beobachter, dass beim zweitgrössten Krankenversicherer der Schweiz selbst Mitarbeiter der Administration Zugriff auf intimste Patientendaten haben. Ende April veröffentlichte nun der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Hanspeter Thür, zuhanden der CSS sechs Empfehlungen - die stärkste Sanktion, die er aussprechen kann. Thür empfiehlt unter anderem, die Zugriffsrechte auf die sensiblen Patientendaten stark einzuschränken und den Vertrauensärztlichen Dienst in separaten Räumen unterzubringen. «Die CSS wird die Empfehlungen zwar noch im Detail prüfen, aber wir gehen davon aus, dass wir sie akzeptieren werden», sagt Unternehmenssprecher Stephan Michel.

Kritische Einträge gelöscht
Um die vom Beobachter publizierten Datenschutzflops abzuklären, ist eine Strafanzeige des Bundesamts für Gesundheit hängig. Zusammen mit zwei weiteren CSS-Versicherten haben auch Vater und Sohn Fuchs die CSS angezeigt. Eine dieser Mitklägerinnen ist Erika Haller: In ihrem Dossiereintrag finden sich sogar Angaben über zwei weitere, ihr völlig unbekannte CSS-Kundinnen. Ihre einzige Gemeinsamkeit: Bei allen hatte es die CSS abgelehnt, eine plastische Brustverkleinerung zu bezahlen. Folgerichtig findet sich auch in den Dossiers der anderen Patientinnen ein Eintrag über Erika Haller, wie Dokumente zeigen, die dem Beobachter vorliegen.

Ein gutes Jahr nach der Aufdeckung des Datenschlamassels durch den Beobachter sind die Chancen jedoch klein, dass die Verantwortlichen noch zur Rechenschaft gezogen werden können. Datenschützer Thür erklärt, er habe «keine untersuchungsrichterlichen Befugnisse». Der Luzerner Amtsstatthalter Dieter Oswald wiederum, auf dessen Schreibtisch die beiden Anzeigen seit fast einem Jahr liegen, wartete erst einmal auf Thürs Bericht. Darüber hinaus habe er keine weiteren Beweismittel sichergestellt, «da keine Kollusionsgefahr besteht». Wenn das bloss kein Irrtum ist: Als Felix Fuchs, der schon vor den Beobachter-Berichten einen Dossierausdruck zugespielt erhalten hatte, nachträglich bei der CSS offiziell einen Ausdruck verlangte, war der kritische Hinweis über seinen Vater dort nicht mehr zu finden, und auch der Ausdruck, den Erika Haller erhielt, war unvollständig.