Carla Brunner Dünki, Fachbereich Sozialversicherungen:

Doch, laut Krankenversicherungsgesetz sind Krankheit und Unfall gleichgestellt. Muss das Unfallrisiko in die obligatorische Grundkrankenpflegeversicherung (notabene zu einer sehr geringfügigen Prämie) eingeschlossen werden, schuldet der Krankenversicherer bei Unfällen dieselben Leistungen wie bei Krankheit. Und es werden genau die gleichen Kostenbeteiligungen fällig.

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Franchise und Selbstbehalt dürfen übrigens nach dem Buchstaben des Gesetzes weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungsgesellschaft rückversichert werden. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als die Abrechnung zu akzeptieren und den Abzug von Franchise und Selbstbehalt hinzunehmen.