Stillen ist gut und gesund – so hört es jede Mutter. Nur wenige wissen, dass sie, so sie bei der richtigen Krankenkasse zusatzversichert sind, ein Stillgeld zugute haben: einen einmaligen symbolischen Beitrag zwischen 100 (Groupe Mutuel) und 250 Franken (ÖKK). Dieser wird ausbezahlt, wenn die Hebamme, der Kinderarzt oder die Mütterberaterin bescheinigt, dass das Neugeborene während 30 Tagen (CSS, Groupe Mutuel) beziehungsweise zehn Wochen (ÖKK, Swica) gestillt wurde.

Urs Müller, Facharzt für Kinder und Jugendliche, hat in seiner Praxis in Zürich täglich mit stillenden Müttern zu tun. Stillgeldformulare muss er nur selten unterschreiben. «Das war früher an der Tagesordnung», sagt er. Vor der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes 1996 waren die Kassen verpflichtet, ein Stillgeld von 50 Franken zu zahlen. «Meist weise ich die Frauen darauf hin, dass sie bei der Krankenkasse nachfragen sollen, ob sie Stillgeld bekommen», sagt Müller.

Heute entscheiden die Kassen, ob sie ein Stillgeld bezahlen. Nur die Swica schickt versicherten Frauen unaufgefordert ein Formular zu. Die ÖKK weist in einem Prospekt auf das Stillgeld hin, Groupe Mutuel und CSS bezahlen auf Nachfrage, die CSS nur dann, wenn Mutter und Kind bei ihr versichert sind. Die meisten Kassen haben das Stillgeld abgeschafft, manche zugunsten von Stillberatungen oder Beiträgen an die Stiftung zur Förderung des Stillens.