Für das Jahr 2016 rechnet die Schweizer Nationalbank mit einer Teuerung von minus 0,3 Prozent. Im vergangenen Jahr betrug die Inflation gar minus 1,1 Prozent, von 2010 bis 2014 lag die Teuerung exakt bei 0,0 Prozent. Das bedeutet: Das Leben in der Schweiz ist leicht günstiger geworden. Oder anders formuliert: Auch wer im vergangenen Jahr keine Lohnerhöhung erhalten hat, konnte sich etwas mehr leisten als in den Jahren zuvor. Hauptgründe für die tiefen Preis sind günstige Importe und der tiefe Ölpreis. «Das schlägt sich auf die Preise diverser Produkte und Dienstleistungen nieder», sagt Nationalbank-Präsident Thomas Jordan.
Doch hat die negative Teuerung auch reale Auswirkungen auf unsere Zahlungen? Das Beobachter-Beratungszentrum beantwortet immer wieder Anfragen zu diesem Thema. Die häufigste: Muss ich nun weniger Alimente bezahlen?
«Die Antwort darauf ist leider unbefriedigend», sagt Karin von Flüe, Expertin für Familienrecht im Beobachter-Beratungszentrum. Wenn im Scheidungs- oder Unterhaltsvertrag nicht explizit erwähnt sei, dass die Alimente bei einer negativen Teuerung nach unten angepasst werden dürfen, sei die Rechtslage leider unklar. Der Wortlaut von Artikel 286 Absatz 1 ZGB lasse eine Senkung immerhin zu: «Das Gericht kann anordnen, dass sich der Unterhaltsbeitrag bei bestimmten Veränderungen der Bedürfnisse des Kindes oder der Leistungsfähigkeit der Eltern oder der Lebenskosten ohne weiteres erhöht oder vermindert.» Der Schweizer Verband der Alimentenfachleute (SVA) zum Beispiel sei für die Senkung, erklärt von Flüe, solange der Betrag nicht unter die ursprünglich vom Gericht festgelegten Alimente fällt. «Leider gibt es (noch) kein Bundesgerichtsurteil, das diese Frage klärt.»