Für Hunderttausende ist die berufliche Vorsorge ein Buch mit sieben Siegeln: Nur so lässt sich erklären, dass bei der Stiftung Auffangeinrichtung der zweiten Säule eine halbe Million sogenannt kontaktlose Freizügigkeitskonten liegen. Die aktuelle Adresse der Inhaber ist unbekannt. «Das Problem wird sich noch akzentuieren», sagt Max Meili, Leiter der Auffangeinrichtung. Denn jährlich kommen weitere 40'000 Freizügigkeitskonten hinzu. Insgesamt zählt die Auffangeinrichtung an die 850'000 Konten mit über sechs Milliarden Franken.

Viele Ausländer betroffen

Das Pensionskassenvermögen landet in der Auffangeinrichtung, wenn man bei einem Jobwechsel nicht angibt, wohin die alte Pensionskasse die Vorsorgegelder überweisen soll. Das geschieht spätestens 24 Monate nach dem Stellenwechsel. Besonders häufig sind Angestellte, die im Tourismus, in der Gastronomie oder auf dem Bau arbeiten, betroffen. Unter ihnen befinden sich überdurchschnittlich viele Ausländer.

Auf den nachrichtenlosen Konten liegen meist eher kleinere Summen, im Schnitt sind es 4800 Franken.

Nach den Kontoinhabern wird erst gesucht, wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Nur bei einem kleinen Teil endet die Suche ergebnislos. Dann geht das Geld nach zehn Jahren an den Sicherheitsfonds der zweiten Säule.

Ansprüche verjähren ab 100

Aktuell geschieht das mit 3,8 bis 4,8 Millionen Franken im Jahr, sagt Max Meili. Ende 2012 verzeichnete der Sicherheitsfonds 5850 kontaktlose Guthaben mit 35 Millionen Franken. Diese Summe werde «weiter zunehmen, da nur sehr wenige Berechtigte noch gefunden werden können», heisst es im Jahresbericht des Fonds.

Ansprüche der Versicherten verjähren aber im 100. Altersjahr. Erst dann gehen die Spargelder definitiv an die Zentralstelle 2. Säule. Das ist bisher noch nie geschehen. Die zweite Säule ist eine soziale Errungenschaft jüngeren Datums.

So finden Sie Ihre Alterskonten

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie über Geld auf Vorsorgekonten verfügen, hilft die Zentralstelle 2. Säule weiter. Findet sie Guthaben, die Ihnen gehören, werden Sie und die zuständige Kasse oder Stiftung informiert. Dort müssen Sie dann Ihre Ansprüche geltend machen.

Adresse:
Zentralstelle 2. Säule
Postfach 1023
3000 Bern 14
Telefon: 031 380 79 75
E-Mail: info@zentralstelle.ch
Das Antragsformular findet man auf www.zentralstelle.ch