Kürzlich überraschte die Personalvorsorgestiftung Previs ihre 4500 Rentnerinnen und Rentner mit der Frage, ob sie eigentlich noch lebten. Alle wurden schriftlich aufgefordert, innert 30 Tagen eine beigelegte sogenannte Lebensbescheinigung von der Wohngemeinde beglaubigen zu lassen und zurückzuschicken. Tue man das nicht, «sehen wir uns leider gezwungen, unsere Rentenzahlung einzustellen», schreibt die Previs.

«Solange ich gesund bin, ist das kein Problem», sagt Guido Lauper aus Spiez BE. «Aber was, wenn nicht?» Und Elisabeth Marti aus Bern meint, es müsste doch einfacher gehen: «Wenn ich nicht im Todesregister aufgeführt bin, sollte doch klar sein, dass ich noch lebe!»

Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, die Rentenansprüche periodisch zu prüfen. Wie das gemacht wird, bleibt aber ihnen überlassen: Entweder fragen sie selbst bei den Gemeinden nach, ob Versicherte noch registriert und gemeldet sind – je nach Gemeinde ist das kostenpflichtig. Oder sie lassen die Rentner eine Lebensbescheinigung einholen. Abhängig vom Wohnort, kostet das diese zwischen 0 und 30 Franken. Immer mehr Pensionskassen wählen den für sie bequemeren zweiten Weg.

Missbrauch gab es noch nie

Claudio Zulauf, stellvertretender Geschäftsführer der Previs, sagt: «Einige Gemeinden wollten uns die Bestätigung nicht mehr geben, ohne dass der Rentner persönlich vorbeigeht. Deswegen haben wir uns für dieses einheitliche Verfahren entschieden.» Doch die Gemeinden weisen die Schuld von sich: «Aus meiner Sicht haben die Kassen eine Praxisänderung gemacht, nicht die Gemeinden. Für uns sind die Lebensbescheinigungen weder weniger Aufwand noch ein Geschäft», sagt Marc Heeb, stellvertretender Leiter des Polizeiinspektorats der Stadt Bern. In Spiez klingt es ähnlich: «Wir geben die Auskünfte nach wie vor», sagt Polizeisekretär Bernhard Jenzer. Sie kosten fünf Franken. In Bern gibt es die Lebensbescheinigung neu gratis, und wenn ein Rentenbezüger nicht aus dem Haus kann, kommen die Beamten gar vorbei.

Fälle von Rentenbezug über den Tod hinaus hatte die Previs noch nie. Claudio Zulauf ortet aber Missbrauchspotential bei Rentnern im Ausland, etwa wenn Todesmeldungen nicht unmittelbar durch Verwandte oder Behörden weitergeleitet würden. Rentner im Ausland müssen bei der Previs daher jedes Jahr einen Lebensnachweis erbringen. Jene in der Schweiz immerhin nur alle drei Jahre.