Die Vorstellung ist ein Albtraum: Der Pfändungsbeamte steht vor der Tür und will einem das letzte Hemd nehmen. In der Realität geschieht das aber nicht aus heiterem Himmel, sondern hat eine längere Vorgeschichte.

Am Anfang des Übels stehen Schulden und ein Zahlungsbefehl: Man wird betrieben. Zur Pfändung kommt es aber erst, wenn alles Reden und Sichwehren nichts nützt oder man schon gar keine Energie dazu hat. Zuständig ist das Betreibungsamt – es muss sich an einige Regeln halten.

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1. Die schwierige Vorgeschichte

Angenommen, man kann die Steuern nicht fristgerecht zahlen oder kommt mit anderen Rechnungen nicht mehr klar: Dann flattern Mahnungen ins Haus, und es kann sein, dass eines Tages der Pöstler mit einem Zahlungsbefehl vor der Tür steht.