Beim Betreibungsamt am Wohnort Ihres Bekannten. Für das Gesuch verwenden Sie am besten das Online-Formular auf betreibungsschalter.ch. Der Auszug kostet 17 Franken plus Porto. Sie erhalten ihn, wenn Sie ein Interesse glaubhaft machen können – blosse Neugier genügt nicht.

Sie müssen mit einem Dokument nachweisen, dass Sie mit der Person, über die Sie Auskunft verlangen, in Vertragsverhandlungen stehen. Das erübrigt sich, wenn der Bekannte für sich selbst einen Auszug beantragt.

Auf dem Auszug sind nur Betreibungen aus den letzten fünf Jahren und in jenem Kreis aufgeführt, für den das Betreibungsamt zuständig ist. Bei einem Eigenauszug überprüfen verschiedene Betreibungsämter nicht, ob der Schuldner im Betreibungskreis wohnt oder gewohnt hat.

Falls der Bekannte Ihnen einen Auszug aus einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort vorlegt, sollten Sie von ihm zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung der Einwohnerkontrolle verlangen.

Checkliste «Betreibungsregister» bei Guider

Beobachter-Abonnenten erfahren auf der Checkliste «Betreibungsregister», welche Betreibungen nicht zwingend auf dem Auszug erscheinen müssen, wenn sie die Bonität einer Person überprüfen wollen.