4 beispielhafte Fälle
Vergessene Massage
Seit Jahren lässt sich Nathalie von Daniel ihre verspannten Schultern massieren. Die Rechnung bezahlt sie stets innert 30 Tagen. Ihre Zusatzversicherung zur Krankenkasse vergütet ihr 75 Prozent. Nun ist Daniel im Juli 2017 eine Rechnung untergegangen.
- Frist: Daniels Forderung verjährt nach fünf Jahren ab Fälligkeit der Rechnung , also im August 2022. Nathalies Anspruch bei der Zusatzversicherung ist aber bereits zwei Jahre nach der Behandlung verjährt, also im Jahr 2019.
- Fazit: Nathalie muss Daniel bezahlen, ihre Zusatzversicherung muss ihr jedoch nichts mehr erstatten.
- Tipp: Würde Daniel nicht klassische Massage betreiben, sondern wäre als Therapeut in der Traditionellen Chinesischen Medizin anerkannt, hätte Nathalie eine Forderung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung – und die verjährt erst nach fünf Jahren.