
Veröffentlicht am 10. Januar 2026 - 06:00 Uhr

Weg von der Familie: Eine Fremdplatzierung gilt als letzter Ausweg. (Symbolbild)
Es gilt als letzter Ausweg: ein Kind aus seiner Familie zu nehmen und bei einer Pflegefamilie unterzubringen, wenn es zu Hause nicht mehr geht. Ende November stand im Kanton St. Gallen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Wil-Uzwil vor einer solchen Situation. Sie verfügte, dass ein sechsjähriges Kind fremdplatziert werden muss, um es zu schützen – notfallmässig und vorerst für 30 Tage.
Die Kesb suchte nicht selbst nach einer geeigneten Pflegefamilie, sondern übertrug diese Aufgabe der BBFM GmbH im ausserrhodischen Herisau. Das Firmenkürzel steht für «Beratung und Betreuung für Migranten». Der Geschäftsführer ist Jurist und vertritt immer wieder Flüchtlinge in asylrechtlichen Fragen. Nun zeigen Informationen, die dem Beobachter vorliegen, dass bei der Auswahl der Pflegefamilie auch persönliche Beziehungen eine Rolle spielten.