Forscher der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz legten 36 Sozialdiensten aus den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Zürich und Glarus typische Fälle von Sozialhilfebezügern vor, die entweder wieder eine Arbeit gefunden hatten oder durch eine Erbschaft zu Geld gekommen waren. Die Wissenschaftler wollten wissen, ob die Betroffenen etwas zurückzahlen müssen. Zusätzlich befragten sie 338 Sozialdienste per Fragebogen, um einen umfassenderen Überblick über ihre Praxis zu erhalten.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Glück hat, wer in Zürich oder Schwyz wohnt

Die Ergebnisse, die dem Beobachter vorliegen, zeigen drastische Unterschiede. Ein 50-Jähriger, der 55’000 Franken Sozialhilfe bezogen hat und wieder arbeitet und 6200 Franken netto verdient, hat Glück, wenn er in Zürich, Schwyz oder Nidwalden lebt. Dort schränken die Gesetze Rückforderungen von Sozialhilfe stark ein. In anderen Kantonen müsste er unter Umständen den gesamten Betrag zurückzahlen, hier aber nur einen Bruchteil.