Der Wohnort entscheidet, ob man Sozialhilfe zurückzahlen muss
Wer Sozialhilfe bezieht, muss später alles zurückzahlen – oder auch gar nichts. Der Wohnort macht den Unterschied aus. Eine neue Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz deckt gravierende Ungleichbehandlungen auf.

Veröffentlicht am 1. Oktober 2026 - 05:00 Uhr

Je nach Kanton fordern Gemeinden Sozialhilfe unterschiedlich zurück.
Forscher der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz legten 36 Sozialdiensten aus den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Zürich und Glarus typische Fälle von Sozialhilfebezügern vor, die entweder wieder eine Arbeit gefunden hatten oder durch eine Erbschaft zu Geld gekommen waren. Die Wissenschaftler wollten wissen, ob die Betroffenen etwas zurückzahlen müssen. Zusätzlich befragten sie 338 Sozialdienste per Fragebogen, um einen umfassenderen Überblick über ihre Praxis zu erhalten.
Glück hat, wer in Zürich oder Schwyz wohnt
Die Ergebnisse, die dem Beobachter vorliegen, zeigen drastische Unterschiede. Ein 50-Jähriger, der 55’000 Franken Sozialhilfe bezogen hat und wieder arbeitet und 6200 Franken netto verdient, hat Glück, wenn er in Zürich, Schwyz oder Nidwalden lebt. Dort schränken die Gesetze Rückforderungen von Sozialhilfe stark ein. In anderen Kantonen müsste er unter Umständen den gesamten Betrag zurückzahlen, hier aber nur einen Bruchteil.