Mit rund 27 Prozent sind etwas mehr als ein Viertel aller Erwerbstätigen in der Schweiz Ausländerinnen und Ausländer. Sie zahlen Steuern und Sozialabgaben. Wie alle anderen auch. Verliert jemand den Job, wird krank, gerät in finanzielle Not, dann wird man vom sozialen Netz aufgefangen. So weit die Theorie. 

In der Praxis werden die Maschen dieses Netzes immer grösser. Mit der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes wurde 2019 ein neues rechtliches Instrument geschaffen: Die Behörden können jetzt eine Niederlassungsbewilligung C auf eine Aufenthaltsbewilligung B zurückstufen, wenn bestimmte «Integrationskriterien» nicht erfüllt sind. Dazu gehört die wirtschaftliche Selbständigkeit.