Selten war Sozialhilfemissbrauch unverschämter als im Fall eines heute 46-jährigen Österreichers. Während neun Jahren ertrog der Mann von der Zürcher Sozialhilfe rund 340'000 Franken, ehe er sich nach England absetzte und kürzlich vom Bezirksgericht Zürich in Abwesenheit zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Handelsvertreter erzielte ein selbständiges Einkommen, seine Frau arbeitete als Spielgruppenleiterin – beides verschwieg er. Ins Bild passt, dass er sich eine Küche für 60'000 Franken in seine Mietwohnung einbauen liess, ohne dafür zu bezahlen, und dass er einen Mercedes für drei Tage mietete, der erst nach Monaten sichergestellt werden konnte.

Was gilt als Missbrauch?

Es gibt Dutzende solcher Fälle von Einzeltätern, die seit Jahren für Negativschlagzeilen sorgen und das soziale Auffangnetz als Ganzes in Misskredit bringen. «Bereits wenige spektakuläre Missbrauchsfälle haben dem Image der Sozialhilfe enorm geschadet», stellt Walter Schmid fest, der Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Da stellt sich die Frage: Wie repräsentativ sind solche Aufreger? Die Krux dabei liegt schon bei den Begrifflichkeiten: Nicht alles, was landläufig als Missbrauch bezeichnet wird, ist tatsächlich rechtswidriger Sozialhilfebezug. Je nach Art des missbräuchlichen Verhaltens fallen auch die Konsequenzen unterschiedlich aus:

  • Strafrechtlich verfolgt werden Fälle, bei denen Leistungen willentlich durch falsche oder unvollständige Angaben – Lügen, gefälschte Belege – ertrogen werden.
  • Verwendet der Bezüger die zweckgebundene Sozialhilfe für andere Ausgaben als etwa für die Miete oder die Krankenkassenprämie, ist das «zweckwidrig», aber kein Straftatbestand. Die entsprechenden Leistungen müssen rückerstattet werden.
  • Gekürzt wird die Sozialhilfe, wenn die eigene Notlage «schuldhaft aufrechterhalten» wird – etwa, wenn es jemand aus Sicht der Behörde mit der Arbeitssuche allzu locker nimmt. Widersetzt sich ein Betroffener den Weisungen und Auflagen des Sozialamts, kann das rechtlich als Missbrauch ausgelegt werden. Jedoch darf das Grundrecht auf Existenzsicherung gemäss Bundesverfassung nicht angetastet werden.
Schweizweite Zahlen gibt es nicht

Weil diese unterschiedlichen Ereignismuster häufig vermischt werden, ist es schwierig, eindeutige Angaben zu Ausmass und Entwicklung des Sozialhilfemissbrauchs zu liefern. Nationale Daten fehlen, und die Gemeinden erfassen die Missbrauchsquote nach unterschiedlichen Kriterien. Die verfügbaren Erhebungen aus einzelnen Städten geben dennoch Hinweise.

In Basel wurden 2010 total 93 Strafanzeigen eingereicht und 565 Weisungen mit Sanktionsandrohungen erstellt, meist weil Bezüger sich zu wenig um Arbeit bemühten. 416-mal wurde eine Leistungskürzung verfügt, 143-mal wurden Unterstützungen (teil-)eingestellt oder abgelehnt, und in 174 Fällen wurden Leistungen zurückgefordert. Bezogen auf 4888 Sozialhilfedossiers entspricht das einer Quote strafrechtlichen Missbrauchs von 1,9 Prozent. Die erweiterte Quote (inklusive Leistungskürzungen und Rückzahlungen) beträgt 14 Prozent. Letztere Zahl ist allerdings mit Vorsicht zu interpretieren: Hier werden auch Randständige oder psychisch Angeschlagene erfasst, die weder ihr Leben noch die Erfüllung der formalen Anforderungen für die Sozialhilfe auf die Reihe kriegen.

  • In der Stadt Bern wurde 2011 in 146 Fällen die Sozialhilfe missbräuchlich bezogen oder zweckwidrig verwendet. Strafrechtlich relevant waren dabei 24 Fälle. Bei 4226 Dossiers errechnen sich so Missbrauchsquoten von 0,6 respektive 3,5 Prozent. In vier von fünf Fällen wurden die Kürzungen wegen Pflichtverletzungen verfügt, nicht wegen vorsätzlichen Betrugs.
  • Winterthur erfasst eine generelle Missbrauchsquote. 2010 lag diese bei 3,6 Prozent. Die Deliktsumme betrug knapp 470'000 Franken. Es kam zu 38 Verurteilungen wegen Sozialhilfemissbrauchs.
  • Besonders vorsichtig geht die Stadt Zürich mit dem politisch heiklen Thema um. Bezogen auf 279 Millionen Franken an Sozialhilfegeldern für 2011 wurden 8,3 Millionen wegen Zweckentfremdung zurückgefordert, was 3 Prozent entspricht. Total betreute die Stadt 12'758 Dossiers. 156 Fälle von Sozialhilfebetrug wurden zur Anklage gebracht, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Für das zuständige Sozialamt ist das in erster Linie eine Konsequenz der verstärkten Missbrauchsbekämpfung.
Am meisten Betrug bei Privathaftpflicht

Diese Zahlen einzelner Städte liefern kein vollständiges Bild zum Ausmass des Sozialhilfemissbrauchs, lassen aber Schätzungen zu: Die Missbrauchsquote liegt mehrheitlich zwischen 2 und 10 Prozent. Bei jährlich gut 1,9 Milliarden Franken an bedarfsabhängigen Sozialhilfeleistungen entspricht das 39 bis 190 Millionen.

Eine Missbrauchsquote zwischen 2 und 10 Prozent – wie sieht das im Vergleich zu anderen Sozialleistungen und sonstigen Versicherungen aus? Die sogenannt «vermeidbaren Kosten» liegen etwa bei der Invalidenversicherung mit 5 bis 10 Prozent auf vergleichbarem Level (siehe Box unten). Private Versicherer schätzen, dass weltweit bis zu 10 Prozent aller Schadenmeldungen mit betrügerischer Absicht eingereicht werden. Als besonders anfällig gilt dabei die Privathaftpflicht mit Quoten von 30 bis 50 Prozent. Weltweit werden so jährlich über 100 Milliarden Dollar zu viel ausbezahlt und letztlich auf alle Versicherten überwälzt – auch auf die ehrlichen.

Sicher ist, dass alle sozialen Schichten betrügen. Das zeigt auch eine Untersuchung der Soziologin Regula Imhof (siehe Interview «Bei gewissen Bevölkerungsgruppen schaut man aufmerksamer hin»). Wenn es in unserer Gesellschaft einen Bodensatz an illegalem Verhalten gibt: Wie ist dann die übersteigerte Erregung bei Sozialhilfebetrug zu erklären? Eine Sachversicherung zu betrügen ist zwar illegal, gilt aber teilweise als legitim. Denn wer Prämien zahlt, nimmt sich das Recht auf eine Gegenleistung. Das ist bei der Sozialhilfe anders. «In der Wahrnehmung der Bevölkerung werden hier Leistungen ausgerichtet, denen keine Gegenleistung gegenübersteht», sagt SKOS-Präsident Walter Schmid. «Entsprechend sensibel und wenig tolerant reagieren viele auf Missbräuche in der Sozialhilfe.»

Missbrauch bei den ­Sozialversicherungen

Invalidenversicherung
Bei der IV wurde 2011 in 2520 verdächtigen Fällen ermittelt. Davon konnten 320 Betrugsfälle nachgewiesen und hochgerechnet auf die gesamte Bezugsdauer etwa 100 Millionen Franken an Rentenleistungen eingespart werden. Ferner wurden die sogenannt «nicht zielkonformen Leistungen» geschätzt – vorsätzlicher Betrug, aber auch die viel häufigeren systembedingten vermeidbaren Leistungen. Hier liegt die Gesamtquote bei fünf bis elf Prozent der Rentenausgaben oder maximal 400 Millionen Franken pro Jahr.

AHV/Familienzulagen
Bei AHV und Familienzulagen gilt Missbrauch als fast ausgeschlossen, weil der Datenabgleich automatisiert erfolgt. Die 830'000 Rentenbezüger im Ausland müssen jährlich eine Lebensbescheinigung zeigen – sonst wird die Rente gestoppt. Wegen falscher Bescheinigungen werden im Schnitt jährlich nur drei Rentenzahlungen eingestellt.

Unfallversicherung Suva
Der Suva werden jährlich rund 250 bis 300 mögliche Missbrauchsfälle gemeldet. Rechtskräftig abgeschlossen wurden über die Jahre 334 Fälle, viele sind noch hängig. Die meisten Fälle betreffen Versicherte, aber auch Arbeitgeber betrügen. Pro verhinderte Vollrente rechnet die Suva mit Einsparungen von 300'000 bis 500'000 Franken.

Krankenversicherung
Sowohl Versicherte wie auch Ärzte, Spitäler und Heime fälschen Rechnungen oder verrechnen zu viele Leistungen. Der Krankenkassen-Dachverband Santésuisse hat keine Gesamtübersicht über die Fallzahlen. Bei der CSS spricht man von 200 aufgedeckten Fällen pro Jahr mit einer «Deliktsumme» von 200'000 Franken. In den Kontrollen der Kassen bleiben Rechnungen von über einer Milliarde Franken pro Jahr hängen, was rund fünf Prozent des Gesamtaufwands der obligatorischen Krankenversicherung entspricht.