Die gute Nachricht vorweg: Der Bund besteuert Vermögen nicht, nur der Kanton. Die mässig gute Nachricht: Deswegen gelten 26 Steuerpraxen. Das erschwert das korrekte Deklarieren der Werte, die zum Verkehrswert, also zum Marktwert, aufzuführen sind. Auch die Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung hilft oft nicht weiter.

In welchem Umfang die Habe noch als steuerfrei eingestuft wird, hängt von den konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Im Zweifelsfall gibt die lokale Steuerbehörde Auskunft. Berücksichtigt werden Zweck und tatsächliche Nutzung eines Wertobjekts. In der Praxis stellt sich die Frage oft erst, wenn man ein Wertobjekt verkauft hat und das deklarierte Vermögen gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegen ist.

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Wer gesunden Menschenverstand und Steuerehrlichkeit walten lässt, hat nichts zu befürchten. Ohnehin ist durch das Verheimlichen von Vermögenswerten nicht viel zu gewinnen – die Vermögenssteuer bewegt sich für Normalverdienende im Promillebereich.

Vermögenswerte

Im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen sind die Salden per 31. Dezember. Das gilt auch für auf dem Sparkonto hinterlegte Mietkautionen.

Wertschriften

Handelbare Aktien, Obligationen, Fondsanteile und strukturierte Produkte sind mit dem Steuerkurs gemäss Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu deklarieren. Bei nicht börsengehandelten Aktien kann im Zweifelsfall der Steuerwert des Vorjahres eingesetzt werden.

Anzahlungen

Wer eine grössere Anschaffung tätigt, beispielsweise einen Hauskauf, leistet oft eine Anzahlung. Die entsprechende Summe ist momentan zwar nicht verfügbar, muss aber dennoch im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden.

Darlehen

Wenn Sie jemandem Geld leihen, haben Sie die volle Summe als Forderung im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen.

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Verlustscheine

Wenn nach erfolgloser Betreibung nur ein Verlustschein bleibt, sollte man diesen unbedingt aufbewahren. Falls der zahlungsunfähige Schuldner zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zahlen kann, macht der Verlustschein den plötzlichen Vermögenszuwachs für das Steueramt plausibel.

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Alle Jahre wieder muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Mit einem Beobachter-Abo erhalten Sie Infos, welche Fristen bei den Steuern gelten, wie viel Alleinstehende sowie Verheiratete an Bundessteuern zahlen und wie man sich gegen eine Steuerveranlagung wehren kann.

Tiere

Wer Besitzer eines Zuchthengstes ist, kann ihn kaum verbergen und hat das Prachtexemplar im Rahmen des beweglichen Vermögens zu versteuern. Das arme Tier wird in manchen Kantonen sogar als «Sportgerät» bezeichnet.

Anderseits käme kein Besitzer eines Hamsters jemals darauf, den niedlichen Nager im Vermögensregister aufzuführen. Doch wo liegt die Grenze? Wer als Hobby Schäferhunde züchtet und sechs reinrassige Tiere im Zwinger hat, bringt es damit auf einen fünfstelligen Betrag, der im Rahmen des Vermögens besteuert wird – kommerzielle Absichten hin oder her. Verheimlichen ist keine gute Strategie, man bezahlt ja Hundesteuern, so dass die Vierbeiner dem Fiskus bekannt sind.

Persönliche Gebrauchsgegenstände

In diese von der Vermögenssteuer befreite Kategorie fallen Kleider, Sportgeräte vom Velo über den Gleitschirm bis zur Tauchausrüstung, Fotoapparate und Musikinstrumente, wenn es sich nicht um wertvolle Einzelstücke handelt, etwa um eine Stradivarigeige. Auch Schmuckstücke sind persönliche Gegenstände, etwa Eheringe. Selbst eine Luxusuhr, die getragen wird und 70’000 Franken wert ist, ist in den meisten Kantonen nicht steuerbar.

Sammlungen

Wie sieht es aus, wenn ein Liebhaber 25 Armbanduhren im Gesamtwert von 20’000 Franken besitzt und abwechslungsweise passend zur Kleidung trägt? Auch in diesem Fall kann nicht von einer steuerpflichtigen Sammlung die Rede sein, die Uhren sind Alltagsgüter. Wenn jemand aber eine grosse Zahl von Luxusuhren besitzt, die einen Grossteil des Vermögens ausmachen, gilt das als hochwertige Sammlung, die im Rahmen des Vermögens versteuert werden muss. Dabei ist der Marktwert massgebend.

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Briefmarken

Leidenschaftliche Sammler wissen in der Regel – zumindest ungefähr –, was ihre Sammlung wert ist. Dieser Verkehrswert ist in der Steuererklärung einzusetzen. Eine kostspielige Schätzung können sich Philatelisten aber sparen. Eine Veranlagungsbeamtin meint dazu: «Noch nie haben wir den deklarierten Wert einer Briefmarkensammlung hinterfragt, wir sind schon froh, wenn die Leute ehrlich sind und die Sammlung überhaupt angeben.» Sammler von Kaffeerahmdeckeli und Pins müssen ihre Leidenschaft kaum mit dem Fiskus teilen.

Wein

Ein Steuerfunktionär in einem Innerschweizer Kanton erklärt, er habe seine eigenen Weinflaschen nicht als Vermögen deklariert, weil die edlen Tropfen für den Eigenkonsum bestimmt seien und nicht als Wertanlage dienten. Wer keinen gewerbsmässigen Weinhandel betreibt, muss die Flaschen nicht versteuern. Natürlich ist dieser Umstand schwer plausibel zu machen, wenn man Hunderte von Spitzenweinen besitzt. Auch hier gilt gesundes Augenmass.

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Der Beobachter bietet Rat, wenn es ums Ausfüllen der Steuererklärung geht.

Fahrzeuge

Boote, Motorräder und Segelflugzeuge lassen sich nicht unter die steuerfreien Sportgeräte einreihen. Das gilt natürlich auch für das Auto. Als Basis dient der Kaufpreis, der sich jährlich um 20 bis 40 Prozent vermindert und damit den Steuerwert bildet. Einige Kantone weisen in der Wegleitung eine Steuerwerttabelle aus. Im Kanton Aargau etwa ist der Steuerwert im Jahr des In-Verkehr-Setzens 70 Prozent des Katalogpreises. War das Auto bereits ein Jahr davor auf der Strasse, hat man noch die Hälfte des Katalogpreises zu versteuern; und so weiter. Autos, die länger als sieben Jahre in Betrieb sind, sind im Kanton Aargau von der Vermögenssteuer befreit.

Aber Vorsicht: Autos, die älter als 20 Jahre sind, gelten als Oldtimer und könnten je nach Modell als Liebhaberobjekt taxiert werden. Echte Liebhaberautos sind entsprechend versichert, so dass der Versicherungswert in der Steuererklärung einzusetzen ist. Fahrzeuge der Luxusklasse mit Sammlerwert erfahren in einigen Kantonen keine Abschreibung.

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Merkblätter «Erbschaftssteuer in den Kantonen»

Die Kantone können selber festlegen, ob der überlebende Ehegatte, Nachkommen, Eltern oder Konkubinatspartner Erbschaftssteuern zahlen müssen. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie im Merkblatt «Erbschaftssteuer in den Kantonen», was gilt. Wie hoch der Steuerbetrag konkret in den Kantonen ist, zeigt überdies das Berechnungsbeispiel des Merkblatts «Erbschaftssteuer für ein Erbe von 500’000 Franken».

Hausrat

Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden generell nicht besteuert. Zu bescheiden wäre das Steueraufkommen, zu aufwendig die Bewertung, zu schwierig die Durchsetzung. Zum Hausrat gehören die üblichen Dinge in einer Wohnung, die tatsächlich zu Wohnzwecken dienen: Möbel, Teppiche, Bilder, Küchen- und Gartengeräte, Geschirr, Bücher, Unterhaltungselektronik.

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Silberbesteck

Was die Steuerämter als angemessene Ausstattung betrachten, hängt von den finanziellen Verhältnissen der steuerpflichtigen Person ab. Es gilt die Verhältnismässigkeit: Reiche mögen mit steuerfreiem Silberbesteck dinieren – wer aber in einer kleinen Mietwohnung lebt und Hunderte von Silberlöffeln als Wertanlage hortet, sollte diese zum Verkehrswert deklarieren. Sonst wird es spätestens bei einem Verkauf problematisch: Der plötzliche Vermögenszufluss könnte nicht erklärt werden, und eine Nachsteuer, Zinsen und eine Busse würden fällig.

Möbel

Wer eine antike, potenziell wertvolle Kommode geerbt hat, sollte sie schätzen und versichern lassen. Der Versicherungswert ist in der Steuererklärung aufzuführen. Wer das nicht tut, gerät nicht nur bei einem allfälligen Verkauf ins Fadenkreuz des Steueramts, sondern auch im Schadensfall. Ohne vorherige Deklaration wird man die erhaltene Versicherungssumme respektive den plötzlichen Vermögenszufluss dem Steueramt kaum plausibel erklären können.

Gemälde

Bilder von geringem Wert zählen zum steuerfreien Hausrat. Wertvolle Gemälde oder Skulpturen berühmter Künstler sind in der Regel versichert. Dann dient der Versicherungswert als Verkehrswert, der entsprechend zu deklarieren ist.

Ein Tipp: Im Abstand von einigen Jahren sollte der Marktpreis neu ermittelt werden. Wer vor zehn Jahren ein Werk für 100’000 Franken versichert hat und nun auf einer Auktion dafür eine Million löst, riskiert ein Nachsteuer- und Bussenverfahren. In diesen Sphären gilt ein Bild als Vermögensanlage.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Februar 2014 veröffentlicht und nun aktualisiert. (14.2.2025)