Die Anfrage des deutschen Anwalts war diskret, das Anliegen verlockend: Sein betuchter Klient, der zunächst anonym bleiben wolle, plane, sich in der Schweiz niederzulassen, schrieb der Rechtsvertreter. Nun suche man die geeignete Wohngemeinde. Um eine Vorauswahl treffen zu können, wurde um die schriftliche Beantwortung verschiedener Fragen innert 14 Tagen gebeten.

Ob die Gemeindeväter ihm bei der Suche nach einer Villa behilflich sein könnten, wollte der Anwalt wissen – Park, Swimmingpool und einen Stall für vier Pferde sollte das Anwesen schon bieten. Falls kein geeignetes Objekt vorhanden sei, stelle sich die Frage nach Bauland. Der Anwalt versäumte es nicht, sich gleich nach der «Aufgeschlossenheit gegenüber moderner Architektur» in der Gemeinde zu erkundigen.

Die Infrastruktur der neuen Heimat interessierte den Zuzugswilligen nur in einem Punkt: «Ist ein Hubschrauberlandeplatz in der Nähe, oder könnte ein solcher auf eigene Kosten eingerichtet werden?» Und: «Gibt es Einschränkungen der Start- und Landezeiten?»

Die höflichen Fragen, verschickt an gut 30 Schweizer Gemeinde- und Stadtpräsidenten, liessen nur einen Schluss zu: Der mögliche Zuzüger ist schwerreich – und sehr sparsam, vor allem bei den Steuern. Denn Steuern will er an seinem neuen Domizil so wenig wie möglich zahlen. Daran liessen die detaillierten Fragen des Anwalts keinen Zweifel. Der Anwalt liess den Steuerwettbewerb spielen. Um konkrete Offerten der Gemeinden zu erhalten, gewährte er sogar Einblick in den gut gefüllten Tresor seines anonymen Mandanten: 230 Millionen Franken Vermögen, ein Einkommen von 14 Millionen Franken im Jahr. Ein Platz in der jährlichen «Bilanz»-Hitparade der 300 Reichsten wäre ihm sicher gewesen – falls er tatsächlich in die Schweiz ziehen würde.

Zonenpläne, Offerten, Bücklinge


Was Gemeinde- wie Stadtväter nicht wussten: Der reiche deutsche Steuerflüchtling war erfunden, der Brief des Anwalts entsprang der Feder des Beobachters. Der wollte testen, wie Behörden reagieren, wenn ein Multimillionär Steuergeschenke und andere Gefälligkeiten verlangt.

26 der 32 angefragten Gemeinden fühlten sich, wie etwa Arosa, «geehrt» ob der unverschämten Anfrage. Sie bestückten den Anwalt mit edlen Prospekten und schraffierten mit Leuchtstift mögliche Grundstücke in Zonenplänen. Viele offerierten Villen oder versprachen rasche Baubewilligungen (siehe Nebenartikel «Sehr zuvorkommend: Der Immobilienservice der Gemeinden»). Nur sechs Gemeinden reagierten nicht oder zeigten kein Interesse.

Mehr als ein Drittel der Gemeinden warb offen mit dem fiskalischen Schlupfloch Pauschalsteuer (siehe Nebenartikel «Testergebnis: 18 von 32 Gemeinden würden sich auf einen Steuerdeal einlassen»). Von diesem profitieren bereits viele superreiche Ausländer in der Schweiz. Rennfahrer Michael Schumacher etwa muss gemäss Medienberichten im waadtländischen Vufflens-le-Château gnädige zwei Millionen Franken Steuern pro Jahr bezahlen – bei einem geschätzten jährlichen Einkommen von 100 Millionen und einem Vermögen von 800 bis 900 Millionen Franken.

Unschlagbares Angebot aus Winterthur


Ausgerechnet der sozialdemokratische Stadtpräsident von Winterthur, Ernst Wohlwend, entbot dem Steuerflüchtling die eindrücklichsten Willkommensgrüsse: In den höchsten Tönen pries der Stadtvater den «Charme», die «lauschige Altstadt» und das Sportangebot «von Tennis und Kricket bis Golf und Polo». Sogar gutes Betragen des Stadtvolks wird garantiert: Mit Einheimischen in Kontakt zu kommen sei leicht – «gleichzeitig hat aber Diskretion in Winterthur einen hohen Stellenwert».

Bezüglich Immobilien seien gegenwärtig eine «alte Herrschaftsvilla», ein «moderner Riegelhaus-Landsitz» und eine «sehr grosszügige Landhausvilla mit Hallenbad» im Angebot. Allfällige Baubewilligungen bewältige die «dynamische und kundenorientierte Stadtverwaltung» in der Regel innerhalb von acht bis zwölf Wochen.

In der Königsdisziplin Steuergeschenke steht Wohlwend klar auf dem Siegerpodest des Gemeindewettbewerbs. Seine Offerte ist unschlagbar. Wohlwend wies in seiner Antwort ausführlich auf das legale Schlupfloch der Pauschalbesteuerung hin (siehe Artikel zum Thema «Gnädig: Pauschalsteuern»). Werde diese genutzt, würden jährlich bloss «Steuern von zirka 65000 Franken anfallen». Erbschaftssteuern für die Kinder habe der Kanton Zürich übrigens auch abgeschafft. – 65000 Franken Steuern?! Im vollen Bewusstsein, dass dies unglaublich wenig ist, fügte Wohlwend im Brief an den deutschen Anwalt nicht ohne Stolz an: «Dies wohlverstanden mit beziehungsweise trotz eines Jahreseinkommens von Euro 9 Millionen und eines Vermögens von Euro 150 Millionen.» Zum Vergleich: Ein Verheirateter mit einem steuerbaren Einkommen von 60000 Franken zahlt in Winterthur rund 6000, ein Lediger über 8000 Franken. Die Stadt mutet gewöhnlichen Untertanen den höchsten Steuersatz im ganzen Kanton Zürich zu.

Als der Beobachter Wohlwend mit dem Testergebnis konfrontierte, gab er zu: «Ich habe mich schon gefragt: Was bringt uns das überhaupt?» Viel fiel ihm auf die selbst gestellte und nur zu berechtigte Frage nicht ein: Ein solcher Zuzüger würde sicher «seinem Lebenswandel gemäss konsumieren» und vielleicht «Winterthur bekannt machen». Und wieso bemühte sich der Stapi derart um den Steuerflüchtling? Wohlwend: «Solche Steuerfragen liegen in kantonaler Kompetenz. Wir haben nur sachlich Informationen der zuständigen Ämter weitergegeben.»

Tatsächlich obliegt es in der Regel den kantonalen Steuerbehörden, die supergünstigen Pauschalen auszuhandeln. Gerade deswegen müssen die Gemeinden sie keineswegs von sich aus anbieten. Zumal der Brief des Anwalts offen liess, ob der Zuzüger in der Schweiz erwerbstätig sein will. Nur bei Erwerbstätigkeit wäre der Kandidat tatsächlich attraktiv. Er müsste nicht nur normal steuern – er würde vielleicht sogar Arbeitsplätze schaffen.

Ein Trinkgeld für den Fiskus


Immerhin acht der befragten Gemeinden offerierten keine Pauschale. Weitere sechs verzichteten auf eine Antwort oder signalisierten dem Steuerflüchtling, er sei nicht erwünscht. «Kein geeignetes Grundstück vorhanden», setzte etwa der Gemeindeschreiber des Zürcher Dorfes Neerach von Hand auf den Anwaltsbrief, drückte den Gemeindestempel auf und retournierte das Schreiben.

Zwölf Gemeinden aber warben offen damit, dass der Multimillionär sich mit einem Trinkgeld an den Fiskus begnügen darf. Sechs weitere spielten deutlich auf die Möglichkeit einer Pauschale an. Insgesamt käme der erfundene Multimillionär in der Hälfte der Gemeinden mühelos mit einem Trinkgeld für den Fiskus davon.

Kein Wunder, dass inzwischen fast die Hälfte der 300 Superreichen im Land Ausländer sind. Wie gross die Steuergeschenke für wen ausfallen, gilt als Staatsgeheimnis. Offiziell gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung bloss bekannt:

In der Steuerperiode 1999/2000 wohnten über 3000 Pauschalbesteuerte im Land. Sie zahlten im Durchschnitt vergleichsweise läppische 20000 Franken Steuern.

Wie gigantisch die Steuergeschenke sein können, zeigt erstmals der Beobachter-Test. Zwei Gemeinden rechneten dem erfundenen Millionär vor, wie gnädig er besteuert würde: In Möhlin AG müsste er pauschal bloss 150303 Franken und 70 Rappen bezahlen, regulär dagegen 6,8 Millionen – ein Steuergeschenk von 6,6 Millionen Franken jährlich. Für Horw am Vierwaldstättersee, wo einst die Flick-Brüder residierten, offerierte Hansruedi Buob von der kantonalen Steuerverwaltung Luzern persönlich ein fiskalisches Präsent von 4,6 Millionen Franken im Jahr.

Steuergeschenke dieser Grösse verbittern ehrliche Steuerzahler. Zum Beispiel Hans Jecklin, den wohlhabenden ehemaligen Inhaber des gleichnamigen Musikhauses: «Es ist zutiefst unethisch, wenn sehr reiche Leute unverhältnismässig wenig an die öffentliche Infrastruktur zahlen, von der sie profitieren.» Jecklin wohnte jahrzehntelang in der Stadt Zürich, obwohl er an der nahen «Goldküste» viel weniger hätte steuern müssen. Nach dem Verkauf des Musikhauses zog er in den nicht eben steuergünstigen Kanton Freiburg. «Mein Steuerberater sagt zu Recht: Wer seinen Wohnsitz nach den Steuern auswählt, wird unglücklich», sagt Jecklin.

Glücklich, beziehungsweise reich, werden auch die Gemeinden nicht, die mit Steuergeschenken betuchte Zuzüger an Land ziehen. Von der Pauschalsteuer in Höhe von 150000 Franken erhielte die Gemeinde Möhlin, wie sie selber vorrechnet, nur 59000 Franken – auch für eine Gemeinde mit 8000 Seelen ein lächerlicher Betrag: Bereits die Grünentsorgung kostet Möhlin fünfmal mehr.

Auch der zwischen 2001 und 2003 in Möhlin wohnhafte russische Tennisstar Jewgeni Kafelnikow dürfte nur bescheidene Steuerbeträge abgeliefert haben. Zudem hatten nicht einmal Schweizer Tennisfans etwas von der Anwesenheit des inzwischen am Schwarzen Meer lebenden Sportlers. Weil Pauschalen nur für Ausländer möglich sind, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, mied er Turniere in seiner Wahlheimat.

Die Pauschalen sind nicht nur ein Hohn für das Prinzip der Steuergerechtigkeit – sie bringen auch volkswirtschaftlich wenig, weil die Superreichen hier ausser der privaten Vermögensverwaltung keine Geschäfte betreiben dürfen. Dennoch lautet die Devise der Mehrheit der Gemeinden im Beobachter-Test: Reicher Ausländer? Ja, bitte!

Superreiche statt Asylbewerber


Wädenswil ZH offerierte eine Parzelle in städtischem Besitz als Bauland. Dort, so teilte man in schöner Offenheit mit, sind zwar bisher «Wohncontainer für Asylbewerber» geplant, aber dieses Projekt sei «sehr ungewiss». Keine Frage: Wädenswil würde die armen Flüchtlinge nur zu gerne gegen einen Steuerflüchtling austauschen.

«Unsere Gemeinde hat eine lange Tradition im Gastrecht für angesehene Persönlichkeiten», umwarb Salenstein TG den möglichen Zuzüger, von dem sie nur wissen konnte, dass er reich und anspruchsvoll ist. Die aus drei Dörfern und einem Schloss bestehende Bodenseegemeinde hatte früher den inzwischen verstorbenen deutschen Versicherungsmilliardär Hans Gerling zu ihren 1000 Einwohnern zählen können. Im Antwortbrief brüstete sie sich nun mit einer berühmten deutschen Sängerin. Lieblicher als Arien dürfte für mögliche Zuzüger folgende Briefpassage klingen: «Wie die bisherige Praxis im Kanton Thurgau zeigt, würden die kantonalen Steuerbehörden sicher über eine Pauschalierung mit sich reden lassen.»

Münsterlingen im selben Kanton packt die Sache selber an: «Wir sind gerne bereit, mit Ihrem Mandanten über eine Steuerbefugnis zu verhandeln.» Aus der Einschätzung, 500000 Franken jährlich sollten für den Schweizer Fiskus reichen, spricht Routine. Den Umgang mit Reichen dürfte der Gemeindeammann des 2500-Seelen-Orts bei der Ansiedlung des Radfahrermillionärs Jan Ullrich gelernt haben.

Obwohl die Bemessungsgrundlage für Pauschalsteuern – theoretisch – in der ganzen Schweiz gleich ist, der Lebensaufwand eben, zeigt der Beobachter-Test einen riesigen Spielraum für die konkrete Berechnung: Von den 65000 Franken in Winterthur zu 960000 Franken in Horw reicht die Skala. Zu wenig ist es allemal: Sogar das Steuerparadies Freienbach SZ kommt auf einen ordentlichen Steuerbetrag von 2,9 Millionen Franken – darunter will man nicht gehen: Pauschalsteuern sind nicht erwähnt. Auch Zermatt oder Crans-Montana im Wallis oder die Stadt Genf, wo bereits viele Superreiche wohnen, schienen nicht daran interessiert, weitere Pauschalisten anzulocken.

Dazu besteht auch kein Grund: Fiskalisch attraktiv ist die Schweiz allemal. Sogar Gstaad (Saanen) im Hochsteuerkanton Bern ist mit regulär 7,25 Millionen Franken deutlich günstiger als der deutsche Fiskus. In Deutschland müsste der Millionär auch nach der angekündigten Senkung der Spitzensteuer auf 42 Prozent jährlich weit über zehn Millionen Franken abliefern. Dazu kommen für die Nachkommen saftige Erbschaftssteuern. Die meisten Schweizer Kantone haben diese, wenn die Kinder erben, abgeschafft.

Dennoch bleibt das Steuerschlupfloch weit offen. So dürfte die in der Antwort des Bündner Bergdorfs Surcuolm an den Anwalt geäusserte Hoffnung, den Steuerfuss «nach Zuzug Ihres Mandanten» herabzusetzen, auch bei einem echten Zuzüger vergeblich sein. Denn die kantonale Steuerverwaltung Graubündens hält in der deutschen Schweiz den Rekord an billigen Pauschalabkommen.

Schlimmer noch: Reiche Zuzüger können die Pauschalbesteuerung sogar gegen den Willen der kantonalen Steuerverwaltungen erzwingen: «Sofern ein Ausländer die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Besteuerung nach Aufwand», bestätigt Jean-Blaise Paschoud von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Zumindest in Deutschland ist dieses Schlupfloch im Schweizer Steuersystem nach flächendeckenden Berichten über die Steuerflucht Schumachers und anderer Sportler weit bekannt.

«Mit der Pauschalbesteuerung kämpft die Schweiz im Steuerwettbewerb mit unlauteren Methoden», kritisiert die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Vor allem aber schade sie sich selber: «Ein exklusives Schlupfloch für reiche Ausländer untergräbt die Steuergerechtigkeit und damit auch die Steuermoral.» Mit einer parlamentarischen Initiative fordert sie die Abschaffung der Pauschalsteuer. Das schlechte Beispiel untergräbt in der Tat die Steuermoral vieler reicher Schweizer. Kurz nach seiner Wahl zum Bundesrat hatte Christoph Blocher ähnliche Pauschalen für seinesgleichen gefordert. Andere, wie der frühere Besitzer der Valser-Quellen, Donald Hess, flüchten nach London – und steuern dort ebenso pauschal wie die ausländischen Multimillionäre in der Schweiz (siehe Artikel zum Thema «Willkommen in London: Schweizer im Steuerexil»).

Diese schädliche Spirale müsste den Finanzminister Hans-Rudolf Merz eigentlich beunruhigen. Doch er meidet das Thema und gewährte dem Beobachter kein Interview. Nach einigem Hin und Her nahm Merz’ Pressesprecher Dieter Leutwyler schriftlich Stellung – ausweichend und offensichtlich genervt –: «Preisgelder bei Autorennen (Schumacher) oder Gagen für Opernarien oder weiss der Herr was werden im jeweiligen Staat vom Fiskus erfasst (Quellensteuer). Diese Personen versteuern also ihr Einkommen im Ausland und werden zusätzlich in der Schweiz nach ihrem Lebensaufwand besteuert.» Zwar werden tatsächlich einige wenige Preisgelder von Sportlern und Gagen von Musikern an der Quelle besteuert – nicht aber die bedeutend höheren Einnahmen, etwa aus Verträgen mit Sponsoren. Anders als das Sprachrohr von Bundesrat Merz und sehr ehrlich beschrieb «Schumi» den Sachverhalt 1996, kurz nach seinem Umzug: «An der Schweiz hat mich gereizt, dass ich ein vernünftiges Steuerabkommen aushandeln konnte. In Deutschland sind sie ja selber dumm, wenn sie mir kein Angebot machen und dafür gänzlich auf meine Steuergelder verzichten.»

Erst die Nationalratsdebatte wird zeigen, ob die Schweiz dieses exklusive Steuerschlupfloch für ausländische Multimillionäre stopft. Das Nein der vorberatenden Kommission und der Beobachter-Test lassen nichts Gutes ahnen. Sogar SP-Stadtpräsidenten legten Steuerflüchtigen eifrig den roten Teppich aus: Neben Wohlwend warb auch der Thuner Stadtpräsident Hans-Ueli von Allmen mit der Pauschale. Und die Wirtschaftsförderung der Stadt Zürich schrieb «im Namen und im Auftrag» des Stadtpräsidenten Elmar Ledergerber: «Bei Vermögen und Einkommen dieser Grössenordnung resultiert die Steuerbelastung in aller Regel aus einem individuellen Abkommen mit der Steuerbehörde.» Und offerierte gleich einen Termin bei der kantonalen Steuerverwaltung.

Dass der angebliche Millionär neben berechtigtem Ärger in der korrekt Steuer zahlenden Bevölkerung auch Helikopterlärm mit sich bringen kann, wäre kein Hindernis gewesen. Für Möhlin, Salenstein und Weinfelden war sogar der Bau eines Heli-Landeplatzes denkbar. Münsterlingen warb mit Landungen «während 365 Tagen im Jahr» auf dem Areal des örtlichen Kantonsspitals. Betreffend An- und Abflugmodalitäten müssten bloss «Details besprochen werden». Die Kranken würden es dem Gemeindeammann danken.

Ideal, wenn der Lärm in der Nachbarschaft anfällt. Dies bot Wolfhalden, bekannt geworden durch die missglückte Ansiedlung der Familie Schumacher, an: «Der internationale Flugplatz Altenrhein befindet sich zehn Autominuten von Wolfhalden entfernt. Durch einen Hügelzug ist Wolfhalden jedoch lärmgeschützt. Das Landen von Hubschraubern stellt folglich kein Problem dar.»

Quelle: Matthias Auer