Obwohl die Schweiz keine Kapitalgewinnsteuer kennt, können umtriebige Börsenfreaks ihr blaues Wunder erleben. Grund: Im Gegensatz zu Privaten müssen professionelle Wertpapierhändler ihre Gewinne versteuern. Doch mit der Grenze zwischen Hobby und Beruf tun sich die kantonalen Steuerämter schwer.

Eine Beobachter-Umfrage zeigt: Generelle Regeln, wann auch Privatpersonen ihre Börsengewinne versteuern müssen, existieren nicht. Es gelte, «den Einzelfall zu prüfen», schreiben mehrere Kantone. Dies tun sie anhand mehrerer Kriterien. Wenn etwa jemand in einem raschen Rhythmus Wertpapiere kauft und verkauft, spezielle Fachkenntnisse benötigt und diese Geschäfte mit Krediten finanziert, dann werden die meisten Steuerämter aufmerksam. Als eine Art magische Grenze gilt in einigen Kantonen die Zahl von hundert Wertschriftentransaktionen pro Jahr.

Wer wegen privater Börsengeschäfte ins Visier des kantonalen Steueramts gerät, hat immerhin einen Trost: Wird jemand vom Fiskus als professioneller Wertschriftenhändler eingestuft, so darf er auch seine Verluste von den Steuern abziehen.