Verjährung
Rechnungen, Honorare, Steuern
Was verjährt wann?
Veröffentlicht am 14. Februar 2006 - 17:32 Uhr
1 Jahr
- Schadenersatzansprüche im Allgemeinen
- Mängel bei Kaufsachen, Reparaturen (Werkvertrag), Pauschalreisen
2 Jahre
- Schadenersatzanspruch aus Motorfahrzeug- und Velounfällen
- Schadenersatzanspruch an Privatversicherungen
5 Jahre
- Mängel bei Kauf und Umbau von Immobilien
- Periodische Leistungen wie Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen,
- Versicherungsprämien, Abonnemente, Telefonrechnungen, Renten, Unterhaltsbeiträge (Alimente)
- Handwerkerrechnungen, Waren des täglichen Bedarfs, Lebensmittel
- Honorare für Anwältinnen, Ärzte, Therapeutinnen, Notare
- Arbeitslohn
- rechtskräftig festgesetzte Steuern
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10 Jahre
- unbefristete Gutscheine
- Rückzahlung Darlehen
20 Jahre
Verlustscheine ab 1997 (ältere verjähren 2017)