Klären Sie ab, ob Ihre Freundin für das Auto eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Wenn ja, sind bei einem Unfall alle Schäden gedeckt: die Personen- und Sachschäden an Dritten über die Unfallversicherung respektive die Autohaftpflicht, die Schäden am Auto Ihrer Freundin über die Vollkasko. Wenn das für Ihre Freundin zu einem Bonusverlust führt, geht dieser zu Ihren Lasten. Wenn Ihre Freundin lediglich eine Autohaftpflichtversicherung hat, sind nur die Schäden an Dritten gedeckt. Für die Schäden am geliehenen Auto haften Sie.

Für diese Risiken müssen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung prüfen. Umfasst sie bereits eine Deckung fürs «Benutzen fremder Privatfahrzeuge»? Oder müssen Sie den entsprechenden Zusatz – Fremdlenker- oder Drittlenkerversicherung genannt – extra abschliessen? Weil dieser je nach Versicherung nur «gelegentliche» Fahrten abdeckt, sollten Sie kontrollieren, ob es für die drei Wochen Ferien reicht. Am besten besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Lassen Sie sich eine Deckungszusage schriftlich geben.