Zusatzversicherungen für Teilrisiken boomen, manche gibt es sogar am Kiosk zu kaufen. Nicht immer sind sie so fragwürdig und sinnlos wie die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, die unlängst ein gewisser Wie Club zu lancieren versuchte (siehe Artikel «Private Versicherung für Arbeitslosigkeit»).

Dennoch ist bei Spezialitätenversicherungen Vorsicht geboten. Oft bringen sie wenig bis nichts, oder der Schadensfall ist ohnehin durch eine bestehende Versicherung, etwa eine Hausratversicherung, gedeckt. Schliesslich gilt auch hier: Kann ich den Schaden im Ernstfall selber bezahlen, lohnt sich eine Versicherung nicht. Ein paar Beispiele.

Die Hochzeitsversicherung

Seit Monaten laufen die Vorbereitungen für das Hochzeitsfest auf den Malediven. Das Budget beträgt Zehntausende von Franken. Dann der Alptraum: Abgesagt, weil Braut oder Bräutigam sich nicht trauen. Gut, dass man eine Hochzeitsversicherung hat? Nicht wirklich. Zwar deckt sie Stornokosten und geleistete Anzahlungen bis 20'000 Franken. Aber nur in Europa, und nicht, wenn ein Partner es sich anders überlegt. Erwartet die Braut in weniger als zwei Monaten nach dem Hochzeitstermin ein Kind und treten Komplikationen auf, die die Hochzeit verhindern, müssen Sie Ihr Geld ebenfalls abschreiben.

  • Zurich - to go!, Hochzeitsversicherung, 69 Franken
Die Handy-Versicherung

Bei dieser Handy-Versicherung ist die monatliche Prämie abgestuft nach dem Kaufpreis des Handys (ohne Abonnement) sowie der Laufzeit (12 oder 24 Monate). Da Mobiltelefone rapide an Wert verlieren, bezahlt man schon nach kurzer Zeit eine Prämie für ein viel teureres Gerät, als man eigentlich besitzt. Ausgeschlossen sind ausserdem 25 Szenarien, darunter Verlegen, Liegenlassen und Verlieren - was vermutlich mit zu den häufigsten Umständen beim Handy-Verlust gehört. Diebstahl ist zwar gedeckt, allerdings nur, wenn die «allgemein gebotene Sorgfaltspflicht» nicht verletzt wurde. Auch hier gilt: Erst abklären, ob nicht die Hausratversicherung einfachen Diebstahl auswärts ohnehin abdeckt.

  • Sunrise mobile protect, Fr. 5.90 bis 12.90 im Monat
Die Tierli-Krankenkasse

Ein künstliches Hüftgelenk für Bello kann schnell mehrere tausend Franken kosten. Da scheint eine Krankenversicherung für Hund oder Katze nur vernünftig. Allerdings ist sie nicht gerade günstig. Ein Hund unter vier Jahren kostet bei einer Franchise von 500 Franken 17.65 Franken im Monat, mit 11 bis 13 Jahren und 100 Franken Franchise sinds happige 111.75. Katzen kosten die Hälfte. Ausgenommen ist ziemlich alles an normalen medizinischen Behandlungen - Kastration, Sterilisation, Krankheiten und Unfallfolgen, die vor Abschluss der Versicherung bestanden, Trächtigkeit und Folgen, Erbkrankheiten, Geburtsgebrechen, Behandlung von Bisswunden und ansteckenden Krankheiten. Für Impfungen gibts 50 Franken pauschal pro Jahr. Ärgerlich der Selbstbehalt: Die Kasse zahlt nur 80 Prozent. Auch hier gilt: Kann man die Kosten notfalls selber tragen, braucht es keine Versicherung.

  • «Krankheit und Unfall» von Animalia
Die Handtäschli-Versicherung

Der heissgeliebte It-Bag ist weg und mit der Tasche der gesamte Inhalt? Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, die einfachen Diebstahl auswärts umfasst, lohnt sich die Handtäschli-Versicherung nicht, sie würde keinen Franken mehr bezahlen. Hinzu kommt, dass vieles ausgeschlossen ist: Nicht gedeckt sind etwa Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Software und Wertpapiere. Bargeld ist selbst in der teuersten Variante bis höchstens 200 Franken versichert. Wird die Tasche aus dem Auto oder sonst einem Gefährt entwendet, wird ebenfalls nicht bezahlt, genauso wenig, wenn sie liegengelassen oder verloren wurde.

  • My Bag von Nationale Suisse, 36 bis 84 Franken pro Jahr
Die Party-Versicherung

Der Saal für 50 Leute ist gemietet, der Caterer bestellt. Und am Kiosk ist eine Party-Versicherung zu haben. Eine gute Idee, vielleicht fällt die Fete ja ins Wasser. Nein, keine gute Idee: Wird die Party zur bestandenen Prüfung abgesagt, weil die Prüfung eben nicht bestanden wurde, zahlt die Versicherung ebenso wenig, wie wenn sich das Gastgeberpaar gerade getrennt hat und deshalb nicht in Feierlaune ist. Zudem werden nur Storno- und Anzahlungskosten für Leistungen gewerblicher Anbieter übernommen. Und das auch nur, wenn die Versicherung vor der Buchung der Leistungen abgeschlossen wurde. Falls Sie mehrere Partys innerhalb eines Jahres veranstalten: Lassen Sie sich von der zwölfmonatigen Laufzeit der Party-Versicherung nicht blenden, der Versicherer kann den Vertrag nach einem Versicherungsfall jederzeit einseitig kündigen.

  • Zurich - to go!, Partyschutz, 49 Franken
Die Shoppingversicherung

Wie häufig sind Ihnen die Einkäufe auf dem Weg nach Hause gestohlen worden? Eben. Auch diese Versicherung gehört ins Kapitel «kalkulierbares Risiko mit geringem Schaden», ist also unnötig. Wurden Sie hingegen mit vorgehaltener Waffe oder unter sonstiger Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Einkaufstüten gezwungen, würde sogar die normale Hausratversicherung den Schaden decken. Pro Ereignis ist die Leistung bei der Shoppingversicherung auf maximal 1000 Franken begrenzt, während der gesamten Versicherungsdauer von 12 Monaten auf 5000 Franken. Ein besonders grosser Pferdefuss: Der Kaufbeleg muss im Schadenfall vorgelegt werden. Meistens liegt der jedoch in der Tasche, die ja gestohlen wurde.

  • Zurich - to go! Shoppingversicherung, 34 Franken pro Jahr
Die Ticketversicherung

Kleinvieh macht auch Mist, wird sich der Versicherer Elvia gedacht haben, als er die Annullierungskostenversicherung für Tickets ins Leben rief. Für drei Franken pro Billett lassen sich bei Starticket gewisse Risiken bis maximal 500 Franken versichern, allerdings nur auf Seite des Versicherten. Wenn der Veranstalter pleitegeht, nützt auch diese Versicherung nichts. Dann gilt es, selber um Rückerstattung zu streiten. Auch hier: Wenn Sie den Schaden selber tragen können, macht eine Versicherung keinen Sinn.

  • AVB Kollektiv Starticket, Elvia, 3 Franken pro Ticket
Der Kontoschutzbrief

Decken soll der Schutzbrief Schäden durch den Missbrauch von Bank-, Kredit- und Debitkarten sowie beim Online-Banking. Bezahlt wird nur, falls der Schaden nicht anderweitig erstattet wird, etwa durch die Kreditkartenfirma oder die Bank. Grösster Haken an dieser Versicherung: Sie zahlt nicht, wenn der Schaden grobfahrlässig herbeigeführt wurde. Da «Grobfahrlässigkeit» keine definierte Grösse ist, besteht ein grosser Ermessensspielraum. Es ist beispielsweise für Versicherte sehr schwierig zu beweisen, dass sie den Pin-Code zur Karte nicht im Portemonnaie aufbewahrt haben - was tatsächlich grobfahrlässig wäre. Und wenn die Bank oder die Kreditkartenfirma den Schaden wegen Grobfahrlässigkeit bereits abgewiesen hat, stehen die Chancen schlecht, bei dieser Versicherung mit der gleichen Forderung Erfolg zu haben.

  • Allianz Kontoschutzbrief, 39 Franken pro Jahr