• Wer das Fahrzeug einer Kollegin für eine Reise benutzt, kann via Halter eine Vollkasko auf Zeit abschliessen. Das ist nicht billig, aber der Schutz ist umfassend.

  • Wer als Fremdfahrer nichts vorkehrt, ist nicht gänzlich ohne Versicherungsschutz. Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung (MFH) ist für den Halter obligatorisch. Bei einer Kollision deckt sie die Schäden am anderen Fahrzeug und an den Personen, die darin sitzen – unabhängig davon, ob der Halter selbst oder ein Fremdfahrer am Steuer sitzt. Auch die Schäden an Personen im eigenen Auto zahlt die MFH – allerdings mit einer Ausnahme: Ist der Fahrzeughalter Beifahrer, zahlt die Haftpflicht nicht.

  • Schliesst der Fremdfahrer eine Privathaftpflicht (PH) ab, zahlt diese den Bonusverlust und den Selbstbehalt der MFH des Fahrzeughalters. Bei einigen Gesellschaften gilt dieser Versicherungsschutz für alle Fahrten mit fremden Motorfahrzeugen; andere versichern auch dieses Risiko nur bei gelegentlicher Benutzung des Fremdfahrzeugs. Eine Zusatzversicherung zur PH deckt auch den Schaden am eigenen Auto – aber nur bei gelegentlichen Fahrten.

  • Fahrschüler kommen günstiger zum Billett, wenn sie mit fremden Wagen üben können. Eine billige Variante bietet die Mitgliedschaft bei Mobility Car-Sharing. Mobility hat eine Vollkasko für alle Mitglieder abgeschlossen. Der Fahrschüler braucht nur einen Begleiter, der seit mehr als zwei Jahren das Billett besitzt. Eines bleibt den Junglenkern jedoch nicht erspart: Der Selbstbehalt bei der Kasko ist höher als bei alten Füchsen.