Wir hatten einen Autounfall. Die Suva hat meinem Mann alles bezahlt. Mir jedoch zieht die Krankenkasse den Selbstbehalt und die Franchise ab. Warum?

Ihr Mann ist angestellt und damit über den Arbeitgeber unfallversichert. Das Unfallversicherungsgesetz kennt keine Selbstbehalte oder Franchisen. Daher hat die Suva für ihn die gesamten Behandlungskosten übernommen.

Sie hingegen sind Hausfrau oder aber weniger als acht Stunden pro Woche erwerbstätig. Darum sind Sie bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Hier gilt das Krankenversicherungsgesetz. Es unterscheidet bei der Kostenbeteiligung nicht, ob eine Behandlung wegen Unfall oder Krankheit erfolgt ist. Sie müssen daher den Selbstbehalt sowie die Franchise übernehmen, wie wenn Sie wegen einer Krankheit beim Arzt gewesen wären.

Wer also nicht über einen Arbeitgeber unfallversichert ist – wie zum Beispiel Rentner oder Hausfrauen –, sollte deshalb bei der Krankenkasse keine sehr hohe Jahresfranchise wählen, auch wenn er oder sie selten krank ist. Ein Unfall ist schliesslich schnell passiert.