Frage: Mein Sohn brach sich als Schüler beim Snowboarden das Bein. Nun ist er Lehrling und beim Arbeitgeber versichert. Wer zahlt die Entfernung der Platte und der Schrauben?

Die Versicherung des Arbeitgebers ist dann zuständig, wenn sich ein Unfall während der Versicherungszeit ereignet hat. Da sich Ihr Sohn aber in der Schulzeit das Bein brach, muss nicht die Unfallversicherung des Lehrbetriebs für die Kosten der zweiten Operation aufkommen, sondern die Krankenversicherung.

Dass Ihr Sohn mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags als Lehrling die Unfalldeckung der Krankenkasse beendet hat, ist kein Problem – Hauptsache, er war zum Zeitpunkt des Sturzes bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichert. So muss die Kasse für die erneuten Behandlungskosten trotzdem aufkommen.

Vielleicht hat Ihr Sohn gar die Kasse gewechselt? Laut Krankenversicherungsgesetz entscheidet immer das Behandlungsdatum darüber, welche Krankenkasse die Kosten tragen muss. Das heisst konkret: Die aktuelle Kasse muss die aktuellen Spitalkosten übernehmen – unabhängig vom Datum, an dem sich der Unfall ereignet hat.