Silvia Müller aus Stabio TI hatte riesiges Pech: Bei einem Brand in der Wohnung des Mietshauses wurde ihr Appartement im unteren Stock durch Rauch und Wasser stark beschädigt. Die 36-jährige Frau musste vorübergehend in eine Pension umziehen und sich danach eine neue Wohnung suchen.

Zu den juristischen Streitereien um die Haftpflicht des Vermieters kam noch eine Hiobsbotschaft: Die Hausratversicherung teilte ihr mit, sie sei unterversichert. Der in der Police enthaltene Wert ihres Hausrats von 30’000 Franken habe sich auf 60’000 Franken erhöht. Wegen der ungenügenden Versicherungssumme würden statt fast 19’000 Franken nur 12’000 Franken ausbezahlt. Silvia Müller blieb auf einem Schaden von 7000 Franken sitzen. «Ich begreife das nicht», sagt sie. Die Versicherung habe beim Vertragsabschluss vor über zehn Jahren den Wert ihres Hausrats auf 30’000 Franken eingeschätzt, und nun solle dieser plötzlich mehr wert sein.

Zu einer Unterversicherung kann es schnell einmal kommen. Nach der Familiengründung wächst der Haushalt, die Einrichtung wird vom Ikea-Studentenzimmer einem gehobenen Standard angepasst, teure Geräte wie Computer und Fernseher werden angeschafft. Viele Versicherte vergessen, die Versicherungssumme anzupassen, oder schätzen diese von Anfang an falsch ein.

Wer den Wert seines Hausrats nicht entsprechend den effektiven Neuanschaffungspreisen versichert, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Im Schadensfall gibt es weniger Geld, und auch bei Teilschäden macht sich eine bestehende Unterversicherung empfindlich bemerkbar.

Versicherungssumme anpassen
Hat der Hausrat einen Wert von 100’000 Franken, ist aber nur für 80’000 Franken versichert, erhält der Versicherte bei einem Totalschaden nur 80’000 Franken. Bei dem häufiger eintretenden Teilschaden wenden die Versicherungen verschiedene Formeln an. Im oben stehenden Beispiel würde der Kunde bei einem Teilschaden von 25’000 Franken im schlechtesten Fall lediglich 13’300 Franken erhalten, im besten Fall 21’300 Franken.

Es lohnt sich deshalb, alle drei bis fünf Jahre, bei jedem Zügeln oder bei grösseren Anschaffungen den Wert des Haushalts zu überdenken und die Versicherungssumme allenfalls anzupassen. Dies ist, auch bei langjährigen Verträgen, jederzeit möglich.

Silvia Müller wurden die «alten Möbel» zum Verhängnis, die sie von ihrer Grossmutter geschenkt bekommen hatte: Es handelte sich dabei um wertvolle Antiquitäten. «Diese Möbel gehörten schon beim Abschluss der Versicherung zu meinem Hausrat», sagt Silvia Müller; der Versicherungsvertreter habe aber damals deren Wert schlicht nicht erkannt. «Als der Schaden dann eingetreten war, kam ein anderer Vertreter – und plötzlich war die Frisierkommode meiner Oma fast 6000 Franken wert.»

Müller kritisiert, sie sei vom Versicherungsangestellten falsch beraten worden. Doch haftbar machen kann sie den Vertreter nicht: Er ist kein Möbelfachmann – sie hätte ihre Stücke selber schätzen lassen müssen.

Die Altersentwertung von älteren Sachen spielt deshalb keine Rolle, im Gegenteil: Bei einer Unterdeckung kann es sehr schnell sehr teuer werden, wenn Antiquitäten und Gegenstände, die in die Jahre gekommen sind, neu angeschafft werden müssen.