Wann ist ein Unfall ein Unfall?
Ein Unfall ist im Rechtssinn einer Versicherung etwas, das nicht vorhersehbar und einmalig ist.
Veröffentlicht am 27. März 2013 - 13:52 Uhr
Frage: Mein Mann ist beim Skifahren gestürzt und hat sich die Schulter verletzt. Seine Unfallversicherung hat die Kosten übernommen. Auch ich habe mich an der Schulter verletzt – beim Tennisspielen. Aber meine Versicherung weigert sich, zu zahlen. Was tun?
Immer wenn die Unfallversicherung eine Leistung ablehnt, kann man grundsätzlich eine einsprachefähige Verfügung verlangen und dagegen Einsprache erheben. In Ihrem Fall lohnt sich das aber nicht – denn die Unfallversicherung muss nicht zahlen.
Der Begriff «Unfall» in der Umgangssprache ist nicht deckungsgleich mit jenem im Recht: Aus rechtlicher Sicht handelt es sich nur um einen Unfall, wenn «eine plötzliche, ungewöhnliche äussere Einwirkung auf den Körper einen Gesundheitsschaden bewirkt». Die Einwirkung muss einmalig sein, und sie darf nicht vorhersehbar sein. Eine Verletzung, die schleichend entsteht, wird entsprechend nicht als Unfall, sondern als Krankheit betrachtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schmerzen plötzlich oder schleichend auftreten. Entscheidend ist nur, ob die äussere Einwirkung plötzlich geschieht oder nicht.
Beim Sport wird dann ein Unfall angenommen, wenn die Ausführung anders als geplant verläuft und als Folge davon ein Gesundheitsschaden entsteht.
Beim Skifahren: Das Ausrutschen auf einer eisigen Stelle mit anschliessendem Sturz gilt als plötzliche, ungewöhnliche äussere Einwirkung. Ihr Mann hat somit einen Unfall im Rechtssinn erlitten, und seine Unfallversicherung hat richtigerweise ihre Leistungen erbracht.
Wenn es hingegen um ein für eine Sportart typisches Verletzungsrisiko geht und die betreffende Verletzung tatsächlich eintritt, ist das kein Unfall im Rechtssinn.
Beim Tennisspielen: Wenn Sie sich verletzt haben, ohne eine plötzliche, aussergewöhnliche Bewegung ausgeführt zu haben, fehlt es am plötzlichen und ungewöhnlichen äusseren Faktor. Weil es sich also nicht um einen Unfall im rechtlichen Sinn handelt, ist Ihre Unfallversicherung nicht verpflichtet, die Arztrechnung zu übernehmen.
Ich empfehle Ihnen, die Rechnung der Krankenkasse zu schicken. Diese wird die Behandlung aus der Grundversicherung bezahlen und Ihnen die Franchise und den Selbstbehalt abziehen.