Willensvollstrecker amten in einem heiklen Bereich: Sie sorgen dafür, dass der Nachlass einer verstorbenen Person nach deren Willen verwaltet und geteilt wird. Sie können auf alle Konten zugreifen, erstellen ein Erbschaftsinventar, begleichen Rechnungen – und halten Erben darüber auf dem Laufenden.

Erblasser wählen dafür zu Lebzeiten Menschen, denen sie vertrauen. In Frage kommen alle, die volljährig und urteilsfähig sind – auch ein Mann wie Markus Roos.

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