«Wegen der Aktion ­Knobli ­landen drei Grenz­wächter vor Gericht.»

NZZ.ch, 8. Oktober 2025

Drei Grenzwächter standen kürzlich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Vorwurf: Verletzung fremden Hoheitsgebiets. Sie wurden freigesprochen, doch das Unheil war angerichtet, wenn selbst Zöllner Grenzen überschreiten.