Wann Kritik an Israel oder am Islam strafbar wird
Der Nahostkonflikt führt zu einer Flut von Hass im Netz. Doch wer Menschen wegen ihrer Religion herabsetzt, riskiert eine Freiheitsstrafe oder die Entlassung. Der Beobachter zeigt, wo die Grenze zwischen Kritik und strafbarer Hetze verläuft.

Zerrissen zwischen Mitgefühl und Meinungsfreiheit: Wann gilt eine kritische Äusserung als antisemitisch oder islamophob?
Der Krieg im Nahen Osten bleibt der zentrale Brandbeschleuniger für Antisemitismus in unserem Land. Das zeigt der aktuelle Antisemitismusbericht, den der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus nun veröffentlicht haben.
Während die Vorfälle auf der Strasse im Jahr 2025 leicht abgenommen haben, flutet der Hass zunehmend den digitalen Raum. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir zeigen auf, wann eine Aussage gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen strafbar ist.
Fest steht: Wer etwa gegenüber Palästinenserinnen Empathie äussert, kann gleichzeitig fordern, dass jüdische Gemeinschaften weltweit geschützt werden. Und wer für Israelis Mitgefühl zeigt, kann gleichzeitig auch auf die Menschenrechte der Palästinenser pochen.

