Am 14. Juni beginnt in Moskau die WM mit dem Eröffnungsspiel Russland gegen Saudi-Arabien. Am 4. Spieltag steht auch schon die Schweizer Nati gegen Brasilien im Einsatz. Während solcher Grossereignisse, die breite Bevölkerungskreise in ihren Bann ziehen, sind Vorgesetzte, Nachbarn und Polizisten oft toleranter als sonst. Aber auch im Freudentaumel gilt es, Regeln zu beachten.

1. Gemeinsam schauen

«Ich lade heute Abend Freunde und Verwandte in meinen Garten ein, um Fussball zu schauen.»

Kein Problem. Wenn Sie die Spiele im Fernseher in der Stube oder im Garten mitverfolgen, benötigen Sie keine spezielle Lizenz. Selbst wenn Sie einen Beamer benutzen. Bloss der TV-Anschluss sollte bei der Billag gemeldet sein...

2. Gemeinsam feiern

«Es dürfte spät werden bei uns zu Hause, da wir stets ausgiebig die Siege unserer Mannschaft feiern.»

Am besten informieren Sie die Nachbarinnen und Nachbarn, dass Sie mehrere Gäste erwarten und es laut und spät werden kann. Auch im Sommer gilt Nachtruhe ab 22 Uhr – darauf sollten Sie Rücksicht nehmen. Übrigens: Das Aufstellen von Lautsprechern im Freien braucht – je nach Gemeinde – eine Bewilligung.

Quiz: Was taugen Sie als Nati-Fan?

Wie sattelfest sind Sie im Text der Schweizer Nationalhymne? Können Sie sagen, welcher Schweizer Spieler an der letzten WM mit den meisten Toren brillierte?

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WM-Quiz
Quelle: Getty Images
3. Live für alle

«Ich möchte im nahen Park eine Leinwand aufstellen und den versammelten Anwohnern die Schweizer Spiele live zeigen.»

Da wird es schon heikel: Unter Umständen müssen Sie die nötigen Rechte für die TV-Übertragung sowie eine Bewilligung einholen.

- TV-Rechte: Wenn Sie die Spiele ausserhalb der Privatsphäre zeigen – also etwa an Quartierfesten, Vereinsanlässen oder im Büro –, müssen Sie der Urheberrechtsgesellschaft Suisa eine Vergütung von 26 Franken entrichten. Diese ist bereits bezahlt, wenn Sie bei der Billag für den gewerblichen respektive kommerziellen TV-Empfang gemeldet sind und die Diagonale der Bildfläche nicht grösser als drei Meter ist. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie am besten die Suisa oder die Billag.

- Bewilligungspflicht: Wenn Sie mit Flyern für die TV-Übertragung werben oder jedermann willkommen heissen, wird es heikel. Dasselbe gilt, wenn Sie Eintritt verlangen oder Essen und Getränke verkaufen. Am besten erkundigen Sie sich vorgängig bei der lokalen Gewerbepolizei oder bei der Gemeindeverwaltung.

4. Bar und Bier für alle

«Ich eröffne eine WM-Bar in meinem Hinterhof und zeige alle Spiele live auf verschiedenen Fernsehern. Dazu gibt es Bier, Würste und sonstige Leckereien.»

Wenn Ihre WM-Bar öffentlich zugänglich ist und Sie Geld für Eintritt oder Verpflegung verlangen, handelt es sich um einen kommerziellen Anlass. Dann brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinde – etwa eine Veranstaltungs- oder Festwirtschaftsbewilligung. Daran können Auflagen geknüpft sein wie vorgeschriebene Öffnungszeiten oder Lärm- und Brandschutzmassnahmen.

5. Gut geraten ist halb gewonnen

«Ich führe mit Kumpels ein WM-Tippspiel durch. Wer teilnimmt, bezahlt 20 Franken, der Gewinner erhält am Ende alles.»

Machen Sie das. Wetten sind nur verboten, wenn sie gewerbsmässig veranstaltet werden. Das heisst: Private Tippspiele sind legal, wenn die eingesetzten Beträge am Ende wieder an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückfliessen.

6. Stadionatmosphäre im Büro

«Wir sind viele Fussballfans im Geschäft. Ich will darum einen Fernseher aufstellen, damit wir die Spiele auch bei der Arbeit verfolgen können.»

Dazu braucht es die Zusage des Arbeitgebers. Ihr Chef kann Fernseher oder Radio am Arbeitsplatz verbieten, zumal sich nicht alle Mitarbeiter gleichermassen für die Fussball-WM interessieren dürften. Versuchen Sie es mit einem Kompromiss: Vielleicht erlaubt der Vorgesetzte ja ein Fernsehgerät im Pausenraum.

7. Wenn der Fernseher nicht mehr genügt

«Falls die Schweiz ins Achtelfinale einzieht, überlege ich mir, kurzfristig freizunehmen und nach Russland ans Spiel zu reisen. Das kann mir der Chef doch nicht verbieten!»

Doch, das kann er. Der Arbeitgeber darf den Zeitpunkt der Ferien bestimmen , muss aber auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers so weit als möglich Rücksicht nehmen. Aus betrieblichen Gründen kann Ihnen der Chef die freien Tage also verweigern, vor allem, wenn andere mit ihren Ferienwünschen schneller waren.

WM-Spiel vor Ort anschauen: Braucht es ein Visum?

Normalerweise benötigt man für die Einreise nach Russland ein Visum sowie ein offizielles Einladungsschreiben. Wer jedoch ein Ticket für ein WM-Spiel besitzt, kann zehn Tage vor und zehn Tage nach der WM visumfrei einreisen und sich im Land aufhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man sich über www.fan-id.ru mit seinen Personalien für einen Fanpass – oder auch FAN-ID genannt – registriert. Diesen Ausweis muss man als laminierte Karte ins Stadion mitbringen. Die FAN-ID ersetzt das Ausstellen eines gewöhnlichen Visums. Für die Ausstellung der FAN-ID benötigt man eine Ticketnummer, die man per Mail nach dem Ticketkauf bestätigt bekommt. Hat man die FAN-ID für sich erstellt, sollte diese ausgedruckt werden, um sie später zusammen mit der Eintrittskarte beim Check-in und beim russischen Zoll vorzuweisen.

Achtung: Um ins Stadion zu kommen, sollte die ausgedruckte FAN-ID unbedingt vor dem Spieltag an einem der FAN-ID Ausgabezentren durch eine laminierte Karte eingetauscht werden. Ausgabezentren befinden sich an jedem Austragungsort der Fussball-WM. Mit der laminierten Karte kann man die öffentlichen Verkehrsmittel zum Austragungsort und zum Spiel kostenlos benutzen. Die FAN-ID sollte während der ganzen Aufenthaltszeit bis zur Ausreise mitgeführt werden.

Achten Sie ebenfalls darauf, dass der Reisepass sechs Monate über das geplante Ausreisedatum gültig ist. Als zusätzliche Sicherheit empfiehlt das EDA, die Reise auf der Online-Plattform Itineris zu registrieren und die Itineris-App herunterzuladen, damit Sie das Amt in einer Krise kontaktieren könnte.

Warnhinweis zum Ticketkauf: Kaufen Sie das WM-Ticket nur über den offiziellen Ticket-Shop der FIFA. Wer im Internet nach Fussball-Tickets für Russland sucht, wird schnell auf die Wiederverkaufsplattform Viagogo stossen. Da die Tickets zusammen mit der FAN-ID personalisiert ausgestellt werden, wird man zum Spiel mit ziemlicher Sicherheit nicht zugelassen.

8. Das Spiel der Spiele – zur falschen Zeit

«Heute Abend ist das wichtigste Spiel der WM. Ich will früher gehen und morgen länger schlafen – ich hole diese Zeit dann schon nach.»

Gibt es in Ihrem Betrieb gleitende Arbeitszeiten, haben Sie etwas Spielraum. Ansonsten sind die vertraglichen Arbeitszeiten auch während der Fussballparty einzuhalten. Gut möglich ist aber, dass der eine oder andere Chef während der Endrunde ein Auge zudrückt. Sprechen Sie ihn darauf an!

9. Arbeitskleidung mit drei Streifen

«Ich zeige meine Unterstützung, indem ich im Fussballtrikot arbeite.»

Ob der Arbeitgeber das duldet, hängt von Ihrem Job ab. Falls Sie Kundenkontakt haben, kann neutrale Businesskleidung verlangt werden. Zumal Sie ja auch nicht wissen, ob der Kunde auf die gleiche Mannschaft steht. Wenn Sie aber im Hintergrund tätig sind, besteht kein Grund, das Fan-Outfit zu verbieten. Dennoch gilt hier: Übertreiben Sie es nicht. Und waschen Sie den Polyesterdress zwischendurch.

10. Gibt es denn nichts anderes mehr?

«Fussball interessiert mich nicht – doch im Büro wird stundenlang nur darüber geredet. Kann ich mich da ausklinken und früher gehen?»

Wenn die Arbeitskollegen ständig schwatzen, statt zu arbeiten, sollten Sie sich natürlich irgendwann beim Chef beschweren. Aber grundsätzlich ist es besser, gelassen zu bleiben und das ganze Treiben aus der Distanz zu verfolgen. Das Turnier dauert nur einen Monat – und die Schweiz scheidet im Normalfall schon etwas früher aus.

11. Nach dem Sieg auf die Strasse

«Meine Mannschaft hat heute gewonnen, das muss gefeiert werden. Ich will mich mit dem Auto einem hupenden Korso anschliessen.»

Eine Hup-Karawane ist im Prinzip nicht legal, da sie den Verkehrsfluss massiv behindern kann. Die Polizei wird jedoch mit Augenmass vorgehen. So wird etwa die Kantonspolizei Zürich Widerhandlungen ahnden, «bei denen Verkehrsteilnehmer oder Fahrzeuginsassen gefährdet werden». Das kann zum Beispiel sein, wenn Fussballfans sich aus dem Auto hinauslehnen, Gegenstände hinauswerfen, auf dem Autodach oder der Motorhaube mitfahren oder den Lenker behindern.

Fussball-WM 2018 in Russland

Die Fussball-Weltmeisterschaft 2018 findet vom 14. Juni bis 15. Juli in Russland statt. An der WM-Endrunde mit insgesamt 32 Teilnehmern sind zum ersten Mal auch Island und Panama dabei. In 64 Spielen wird ein Nachfolger für Titelverteidiger Deutschland gesucht.

Die Vorrundenspiele der Schweizer Nationalmannschaft:

 

  • Sonntag, 17. Juni, 20 Uhr: Brasilien – Schweiz
  • Freitag, 22. Juni, 20 Uhr: Serbien – Schweiz
  • Mittwoch, 27. Juni, 20 Uhr: Schweiz – Costa Rica


Weitere Informationen:

 

  • Den kompletten Spielplan sowie einen Fan-Guide findet man auf welcome2018.com