«El Condor Pasa» - der Klassiker der Strassenmusik - wird in Biels Gassen nie von Original-Peruanern in die Panflöten geblasen werden. In den Vorschriften für Strassenkünstler und Strassenmusikanten der Seeländer-Metropole steht, dass eine Bewilligung nur erhält, wer EU-Bürger ist. Und was, wenn Bob Dylan Lust auf einen Auftritt in Biels Strassen hätte? Kein «Blowin’ in the wind» vom Altmeister?

«Lächerlich will ich mich natürlich nicht machen», sagt René Geiser, Kommissär der Bieler Gewerbepolizei. Für Dylan würde man schon eine Lösung finden. Aber auf dem Polizeiposten vorspielen müsste er? «Nur falls er nicht sonst ein Engagement hier hätte, was ja wohl der Fall wäre.» In der Praxis stelle sich das Problem aber gar nicht, weil es schlicht keine Musiker aus Peru oder anderen Staaten ausserhalb der EU gebe, die in Biel Strassenmusik machen wollen.

Der Rumäne, der nichts kann
Biel ist denn auch sonst eine Pionierin im Reglementieren von Strassenmusik. Gesuchsteller müssen ihr Können Wachtmeister Lützelschwab (erste Trompete Musikgesellschaft Lengnau) oder Kommissär Geiser (Posaune und E-Bass in einer Unterhaltungsband à la James Last) auf dem Polizeiposten vorführen, wenn sie eine Bewilligung möchten. «Damit wollen wir verhindern, dass sich einer einfach mit einem Spielzeug-Keyboard an die Ecke stellt und bettelt», erklärt Geiser.

Auf dem Posten wird von Musikern verlangt, dass sie zehn bis zwölf Stücke kurz anspielen, jedes Bandmitglied einzeln. «Da sieht man sofort, ob jemand sein Instrument beherrscht oder mühsam die Töne zusammensuchen muss», meint der Kommissär. Dieses Jahr hat er bisher 40 Bewilligungen erteilt und zwei verweigert. Einem Rumänen hat er den Auftritt untersagt, weil er schlicht nichts konnte, und einem Schweizer, weil er zu nervös war, um auf der Gitarre die Saiten zu finden. Ihm habe er geraten, später erneut vorbeizuschauen. Lausanne und andere Gemeinden in der Romandie haben das Vorspielen bei der Polizei eingeführt. Nur in der Deutschschweiz werde Biel noch belächelt.

Mit einer Kontrolle des erlaubten Musikgeschmacks hat das Ganze gemäss Geiser aber nichts zu tun. Es gehe bloss darum, eine gewisse Qualität der Musikdarbietungen zu sichern. Und: «Es dient ja auch den Musikern: Wenn sie gut spielen, verdienen sie mehr.» Die Polizei - dein Freund und Helfer.