Unter Privatpersonen wäre das tatsächlich problematisch. Denn: Laut Gesetz macht sich strafbar, wer ein nichtöffentliches Gespräch ohne die Einwilligung des oder der daran Beteiligten aufnimmt.

Nicht strafbar machen sich dagegen Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste wie Polizei, Ambulanz und Feuerwehr, die Rega und eben Pannendienste. Sie dürfen Anrufe ohne vorherige Information aufzeichnen. Dasselbe gilt ganz allgemein für Gespräche im Geschäftsverkehr, die Bestellungen, Aufträge, Reservationen oder Ähnliches zum Inhalt haben.

Wenn Sie also einen Flug oder ein Hotelzimmer buchen, kann Ihr Telefonat ohne Ihr Wissen aufgezeichnet werden. Immerhin darf eine solche Aufnahme nur zur Beweissicherung verwendet werden – und nicht etwa zu Werbe- oder Marketingzwecken. Drehen sich die Gespräche um Reklamationen, Umfragen oder Werbung, muss vor der Aufzeichnung allerdings die Einwilligung dafür eingeholt werden.